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mehr, als ein Register der Absender, Empfänger, Ausstellorte und für jede Urkunde Eines Stichnamens, und auch dies nur sofern neben dem Amte der Eigenname vorkam. Diesen zu suchen oder nach Ordnungszahlen zu bestimmen, hat man sich wenig Mühe gegeben. Wissenschaftlich werthvoller ist die vorangehende Verbesserung von über 300 Datirungen Rymer’s und höchst beachtenswerth der summarische Katalog aller Archivalien-Abschriften, die für die Neuausgabe des Rymer in Britannien und auf dem Festland (auch in Deutschland und Rom) gefertigt, ungedruckt und nur theilweis in Appendix to the Report on Rymer’s Foedera verzeichnet, jetzt im Public record office benutzbar liegen. Sie umfassen c. 1060–1722, betreffen häufig festländische Geschichte, auch des Deutschen Reiches. – *Ancient charters, royal and private, prior to 1200. Ed. J. Hor. Round (Pipe roll soc., ’88, leider nur für Mitglieder), druckt 70 Originale, die er sorgfältig datirt und gelehrt erklärt. Davon betreffen zwei Verpfändung, andere Familien-Fideicommiss, Landübertragung des Mannes an die Gattin, Entwicklung der Ritterlehen, Jüdischen Wucher, den Streit mit den Bischöfen 1139. Hersg. handelt auch über Inrotulirung und Duplicate königlicher Urkunden in der Kanzlei und über Fälschungen. So Law quart. rev. Oct. ’89, 434; Ath. 20VII89, 96. [Round ist jetzt der vorzüglichste Erforscher Anglonorm. Gesch.: er entdeckt Wichtigstes, wirft bedeutende Fragen auf, prüft die Literatur scharf, schreibt kurz und genau, meist in Zeitschriften, und verschmäht Wiederholung des Bekannten.] – Ch. V. Langlois, Les documents rel. à l’hist. de France au Public record office à Londres (Paris, Leroux; Extr. des Arch. des Missions, 3 s. XIV; 25 p.) ist allen, nicht bloss Französ. Benutzern des Engl. Staatsarchivs [neben oben II, 482] zu empfehlen. Er verwerthet neueste Literatur und vermerkt, wo man Wegweiser, Kataloge und Register der Riesensammlangen findet; von den 48 Folianten Annual reports of – – Records hat er dazu grossentheils den Inhalt classificirt. Manche Abschriften oder Auszüge in Hss. weist er aber auch ausserhalb des Archivs zu London nach. Ferner überblickt er die Arbeiten von Bréquigny und Delpit, als deren Nachfolger er 1888 für die Französische Regierung im Londoner Archive arbeitete. – Im Record office liegen die Abschriften der Britannien betreffenden Urkunden seit dem 13. Jh. aus dem Vatic. Archiv, namentlich päpstlichen Regesten, und Rom. Bibll.; einiges Nähere s. EHR Oct. ’89, 810. – J. B. card. Pitra, Analecta novissima spicilegii Solesmensis; altera continuatio I. De epistolis Roman. pontificum (Tusc. ’85) bespricht p. 307 diese Abschriften und druckt Innocenz’ III. Befehl, die Engl. Klöster (exemte unter Aufsicht des B. von Durham und des Abtes von St. Edmund’s) zu reformiren, vom 15II1202, und Brief an Englands Klerus betreffend Peterspfennig, vom 31XII1205, und p. 512, Privileg für St. Andrews 1206. II. Tusculana (’88) bringt p. 321 Notizen zu des Odo von Châteauroux Untersuchung behufs Heiligsprechung des Richard von Chichester, p. xlij einen Brief des Abtes Odo von Ourscamp an Thomas Becket mit einem Geschenk (einem geistlichen Werk des Schreibers?), worin der Wunsch: „möget ihr bald Euren Satan (Heinrich II.) zertreten!“ – Hauréau, Journ. Sav. ’88, 609 bespricht aus

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 207. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_207.jpg&oldid=- (Version vom 25.10.2022)