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u. a. lässt vermuthen, dass es ursprünglich zu Winchester, also in der Schatzkammer der Königsburg, bewahrt ward. 1108–13 begegnet der erste Fall eines Rechtsstreits, in dem Liber de thesauro, und zwar zu Winchester, entscheidet. Domesday gilt noch 1178 als Theil des Schatzes. Dieser war unbestritten noch 1141 zu Winchester. Aber es gab auch unter Heinrich II. nicht [?] etwa neben dem Schatz zu Winchester einen dauernden Exchequer-Schatz zu Westminster; vielmehr ward im 12. Jh. das Exchequer nur einige Tage lang Ostern und Michaelis gehalten an beliebigen Orten, lieferte jedesmal seine Eingänge nach Winchester ab und erhielt dorther mit anderen Requisiten auch das Domesdaybuch geschickt [?]. Westminster werde erst allmählich gewöhnlicher Exchequer-Sitz. – Hubert Hall (Antiquary, Oct. ’87, 162) lehnt Round’s Annahme der Schatzcentralisation in Winchester ab: die Provinzialhauptburg hatte schon ihren Schatz [?] und der Sheriff[WS 1] war Provinzialzahlmeister. Aus den vielen Localschätzen [?] ragen aber Winchester und Westminster hervor: der Dialogus de Scaccario ist so zu verstehen, dass Exchequer und Schatz (sammt Inhalt, u. a. Domesday) regelmässig in Westminster sind. [1178 war ein Gebäude zu Westminster längst als Exchequersitz bekannt; denn nur so konnte der Schatzmeister seinen Dialogus de Scaccario beginnen: Cum sederem ad fenestram speculae quae est juxta fluvium Tamensem, ohne hier Westminster zu nennen. Ein jährlich zweimaliges Hin- und Hersenden des Schatz-Archivs zwischen London und Winchester hätte der genaue Darsteller nicht verschweigen können. Der Beweis gegen Round liegt in Dial. I, 15: Domesday „sigilli regii comes est individuus in thesauro“ und I, 5: das Schatzsiegel „ab Inferiore ad Superius scaccarium defertur“. Das Exchequer ist 1178 bereits eine dauernde Einrichtung; mit dem Schatz schlechthin meint der Dialogus zunächst den Exchequerschatz. Dass der ältere und einst einzige Schatz zu Winchester daneben bestand, ist sicher.] – Hub. Hall, The site of the ancient Exchequer at Westminster, Archl. R. II, 386, will die Curia regis als localisirtes Gericht nicht für älter gelten lassen als das Exchequer: jene bezog erst im 13. Jh. ständig die Grosse Halle, die Wilhelm II. erbaut und jeder König dann nur vorübergehend benutzt hatte. Die Oberbeamten des Exchequer, grossentheils auch der Curia regis angehörig, erschienen zwar auch nur zur kurzen Sitzung; allein im unteren (Empfangs-) Exchequer blieb ein Pförtner ständig in Westminster, ebenso das Archiv der Curia regis und des Exchequer (nicht der Geldschatz). Nur ausnahmsweise folgen noch nach Heinrich II. Exchequer und Schatz mit Metallvorrath und Archiv zum augenblicklichen Königssitz. Da nun Round gegen ihn behauptet hatte, der regelmässige Exchequersitz sei Winchester, so stellt Hall aus den Pipe-Rolls ein Itinerarium von Schatz und Exchequer 1156–87 auf. Daraus folgt: 1) Zu Winchester lag regelmässig bis 1173 gemünzter Schatz, 60 Jahre länger der Regalienschatz, dort ist aber kein Exchequer nachweisbar. 2) Zu Westminster fand 1164 Exchequer statt. Dort sass es schon vor 1177 ständig, im Verein mit dem Hauptschatz. Bisweilen wird „Schatz“ von und nach London (Westminster) vor 1164 versendet. Der Rest des Aufsatzes handelt von der früheren Lage der Baulichkeiten des

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Sherif
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 224. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_224.jpg&oldid=- (Version vom 27.10.2022)