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Der Abschluss des Deutschen Verfassungswerkes auf dem Wiener Congresse.[1]
Von
Adolf Schmidt.


Nachdem der so unerwartete Incidenzfall der Rückkehr Napoleon’s 14 Tage lang alle Kräfte der Diplomatie in Anspruch genommen hatte, machte sich doch allseits die Meinung geltend, dass es zweckmässig sein dürfte, ehe der neue Krieg mit dem Abenteurer aufgenommen werde, mit den wichtigsten Fragen, und namentlich auch in der Deutschen Verfassungsfrage, zu endgültigen Resultaten zu gelangen.

Stein war der Ansicht, es genüge, einige allgemeine Grundsätze der Verfassung aufzustellen und zu verkünden, die Entwicklung derselben aber der künftigen Bundesversammlung anheimzugeben. Hardenberg wollte sogar anfangs die Angelegenheit bis nach dem Kriege vertagt wissen. Dies durfte indess bedenklich erscheinen. Denn wenn auch an dem definitiven Siege über Napoleon nicht gezweifelt werden konnte, so war es doch sehr fraglich, ob man nach der definitiven Beseitigung aller Napoleonischen Gefahren, und damit aller Besorgnisse für die Erhaltung der staatlichen Sonderexistenz, bei den Klein- und Mittelstaaten noch mehr würde erreichen können als eine ganz

  1. Die Abhandlung stammt aus einem hinterlassenen Werke des 1887 in Jena verstorbenen Historikers, das unter dem Titel „Geschichte der Deutschen Verfassungsfrage während der Befreiungskriege und des Wiener Congresses, 1812–1815“, demnächst im Verlage der G. J. Göschen’schen Buchhandlung in Stuttgart erscheinen soll.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 277. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_277.jpg&oldid=- (Version vom 28.10.2022)