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Waldenserthum und Inquisition
im südöstlichen Deutschland seit der Mitte des 14. Jahrhunderts.
Von
Herman Haupt.


In unserer früheren Darstellung der Geschichte der häretischen Bewegungen in Böhmen bis zum Ende der Regierung König Johann’s[1] sahen wir Karl IV. bereits als Thronfolger der Ketzerverfolgung hilfreich zur Seite stehen; als König und Kaiser hat sich Karl als einen nicht minder eifrigen Förderer der Inquisition erwiesen. In dem um 1350 von ihm entworfenen, aber bekanntlich nicht in Kraft getretenen neuen Böhmischen Gesetzbuche, der Majestas Carolina, nehmen die Strafbestimmungen gegen die Ketzerei, die angeblich durch Ausländer in Böhmen eingebürgert worden, und gegen welche der Kaiser eine Fluth von leidenschaftlichen Vorwürfen schleudert, die erste Stelle ein. Die königlichen Beamten sollen nicht allein den Inquisitoren jede mögliche Unterstützung leihen, sondern auch selbständig gegen die Häretiker vorgehen und die Verdächtigen dem Inquisitionsgerichte zur Aburtheilung überliefern; als Strafe für die unbussfertigen Ketzer wird der Feuertod festgesetzt[2]. In gleich entschiedener Weise wird in einem für den neuernannten Inquisitor Swatibor ausgestellten königlichen Erlasse dessen Unterstützung seitens aller Unterthanen, in erster Linie seitens der Geistlichkeit und der königlichen Beamten gefordert. Zur Bestreitung der dem Inquisitionsgerichte erwachsenden Kosten wird ein Drittel des Besitzes

  1. Vgl. Jahrgang I Heft 2 S. 285 ff.
  2. Geschin’s Ausgabe der Majestas Carolina (1617) S. 3 f. Rubr. 3–5.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 337. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_337.jpg&oldid=- (Version vom 31.10.2022)