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oben Erwähnung geschah[1]. Mit dem Jahre 1336 – wir erinnern an die gleichzeitigen Verfolgungen von „Luciferianem" bezw. Waldensern in Brandenburg, Franken, Oesterreich, Böhmen – beginnt in Magdeburg und Erfurt eine lange Reihe von Processen gegen „Begharden“, die sich wohl nur zum Theil gegen wirkliche Angehörige der Secte vom freien Geiste gekehrt haben. Namentlich der dem Privileg Kaiser Karl’s IV. zufolge ausdrücklich gegen die Begharden aufgestellte Inquisitor Walther Kerlinger findet hier und in den anstossenden Thüringischen, Hessischen und Niedersächsischen Gebieten ein ausserordentlich fruchtbares Feld für seine Thätigkeit; der Kaiser rühmt 1369 von Kerlinger, dass er die Secte der Begharden und Beginen in den Kirchenprovinzen Magdeburg und Bremen, in Thüringen, Sachsen und Hessen vernichtet habe[2]. Für Thüringen und Meissen ernannte Papst Gregor XI. am 22. Juli 1375 den Dominicaner Hermann von Hettstedt zum Inquisitor und empfahl ihn den Markgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm von Meissen und den Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg[3]. In die Zeit der grossen Beghardenverfolgung führen uns auch die ersten, allerdings recht dürftigen, erhaltenen Nachrichten über Sächsisch-Meissnische Waldenser. Im Jahre 1366 wurden drei Frauen aus Wittenberg wegen Ketzerei in Untersuchung gezogen; die eine von ihnen stammte aus der Mark, die andere aus der Gegend von Wittenberg,

  1. Das päpstliche Schreiben vom 1. Mai 1318 an den Bischof von Meissen, das im Uebrigen mit den an die Bischöfe von Krakau und Olmütz gerichteten Schreiben gleichlautend ist, findet sich in Codex dipl. Saxoniae regiae. II (Hochstift Meissen), Bd. 1, 298 f. Vgl. oben I S. 309.
  2. Vgl. Mosheim, De beghardis et beguinabus S. 298. 339 ff. 358; Wilmans, Histor. Zeitschr. 41 (N. F. 5) S. 193 ff; Wattenbach, Sitzungsberichte der Berliner Akademie 1887 S. 517 ff. Vergl. oben S. 338. Ein Haus in Jena, das dem dortigen Nonnenkloster gehörte, führt in einer Urkunde von 1378 den Namen „Ketzerei", vielleicht von früher in demselben sesshaft gewesenen Beginen oder Begharden? (Martin, Urkundenbuch der Stadt Jena I, 360.) Die Naumburger Synodalstatuten vom Jahre 1350 schärfen die öffentliche Excommunication der Häretiker ein und erneuern das Verbot, die hingerichteten Ketzer zu begraben (Hartzheim, Concilia Germaniae IV, 357).
  3. Bzovius, Annales ecclesiastici XIV, 1509 (ad a. 1375, 14). Im Schwarzburgischen Sondershausen und dessen nächster Nachbarschaft finden wir später die Geisslersecte verbreitet, deren Verfolgung in Deutschland 1372 von Gregor XI. angeordnet wird (Raynaldus ad a. 1372, 33).
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 353. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_353.jpg&oldid=- (Version vom 1.11.2022)