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nöthig, und nun kam der Legat dazwischen mit Türkenzehnten und Kirchensteuern, da war Gefahr, dass die Unzufriedenen sich mehrten und den Gegnern in die Arme getrieben wurden. Möglich ist auch, dass sich bereits der Verdacht gegen Coppini regte, er stehe mit den Yorkisten im Bunde. Der Mann war zu freundlich und vorsichtig nach allen Seiten, als dass sich nicht „das Gebell und Gemurmel aus dem Hinterhalte“, über welches er sich in seinem Briefe vom 4. Juli an den König beklagt[1], schon frühzeitig erheben musste. Und wenn die „Lästerzungen“ Recht hatten, wenn der Legat wirklich damals schon im Geheimen zu den Rebellen hielt, dann war es gewiss gefährlich, ihm die Ausübung einer Mission zu gestatten, welche ihn nach dem Wortlaute des päpstlichen Auftrages in alle Gegenden des Landes führte und mit allen Bischöfen und vielen Grossen des Reiches in Beziehung setzte, ja welche ihm sogar die Aufbringung eines Heeres zur Pflicht machte, letzteres zwar mit der Bestimmung gegen die Türken zu dienen; aber, wie sich nachher gezeigt hat, wie leicht konnten die „Kreuzfahrer“ auch gegen einen anderen Feind Verwendung finden!

Von diesen Erwägungen ausgehend mag man am Königshofe dem Ansuchen des Nuntius um die Erlaubniss, die Cruciata verkündigen und die Kirchenzehnten auflegen zu dürfen, wenig Entgegenkommen gezeigt haben. Man wusste es zu verhindern, dass er Zutritt zu dem Könige bekam und den päpstlichen Auftrag vorbringen konnte[2]. Dabei ist jedoch höchst wahrscheinlich, dass er nicht rundweg abgewiesen, dass er nur hingehalten wurde, wenn möglich, bis die Rebellen niedergeworfen seien. Der Herzog von Exeter stand damals an der Spitze einer königlichen Flotte, von der sich etwas erhoffen liess[3]. Und der Bericht in Pius II. „Commentarien“, der geradezu sagt, es sei dem Legaten die Ausübung der „Legation“ nicht gestattet worden, steht dem nicht entgegen. Diese Behauptung ist für die Zeit, von welcher der Geschichtschreiber an jener Stelle spricht, buchstäblich wahr. Ausserdem aber hat es den Anschein, als ob jener ganzen auf Coppini bezüglichen Erörterung in den „Commentarien“ ein Rechtfertigungsschreiben

  1. Calendar of State Papers: Venetian I (1202–1509), Nr. 357 S. 90.
  2. Er sagt es selbst in seinem Briefe an den Magister Lorenzo: Calendar of State Papers a. a. O. Nr. 360 S. 94.
  3. Vgl. Pauli a. a. O. 342.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 82. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_082.jpg&oldid=- (Version vom 20.9.2022)