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gegen Heinrich’s Mutter bleibt unerklärt. Den Königstitel scheint Heinrich schon vor Bosworth angenommen zu haben, später ward sein Regierungsbeginn angesetzt einen Tag vor dem Fall des als Hochverräther zu ächtenden Richard. Der Einzug in London erfolge laetanter, nicht latenter (woraus Spätere einen verschlossenen Wagen machten). Die Ausschliessung der Beauforts vom Throne, obgleich in deren Legitimation nur nachträglich eingeschoben, bleibe unerwähnt, wohl um eine Verfügung des ersten Lancaster nicht umzustossen. Die Parlamentsbitte, dass Heinrich Elisabeth von York heirathe, sei von der Regierung abgekartet. Schwerlich wegen Simnel’s Aufruhr verliere deren Mutter ihre Ländereien. Die Bretonische Angelegenheit wird ausfuhrlich behandelt, mehrere Gesandtschaften fehlten früheren Darstellungen. Die Prätendenten entpuppen sich hier deutlich als Werkzeuge auswärtiger Gegner der neuen Englischen Dynastie. Warbeck z. B., freilich nicht von Margareten, sondern in Irland aufgestellt und von ihr nur benutzt, von Heinrich nie ernsthaft gefürchtet, verliere an Wichtigkeit, da Karl VIII. sich Italien zuwendet; Suffolk werde durch Philipp I. ausgeliefert, zufolge (aber nicht während) dessen Aufenthalts in England. – Die Erzählung nach der Zeitfolge liess dem Verf. zu wenig Raum für die allgemeine Beurtheilung übrig; man vermisst nicht sowohl die einzelnen Strahlen als ihre Sammlung in einen Brennpunkt. Nur ein ganz kurzer Schluss drängt das Ergebniss und alles Culturgeschichtliche eng zusammen. Manchen recht wichtigen Zug zur Verwaltung, Wirthschaft, Gesetzgebung könnte jedes Handbuch ergänzen; Verf. sagt ausdrücklich, dass ihm der Raum dafür mangle. Die Wirthschaftspolitik, besonders den Schutz des Ackerbauers, beurtheilen wir in Deutschland wärmer. Die Verfassungsentwicklung zur Stärkung des Königthums, die Heinrich VII., so sehr er sich sonst als Lancaster geberdet, von den Yorks nur übernimmt, entspringe wohl weniger bewusster absolutistischer Politik als der gesellschaftlichen Verschiebung zu Ungunsten des hohen Adels, der Einbusse der Kirche an moralischer Macht und der Sehnsucht der Besitzenden nach Ruhe und Ordnung. Dass die Krone, wie die Flandrer anstrebten, einen blossen Schmuck für das selbst regierende Volk bilde, bleibe für England noch über ein Jahrhundert unerhört; das Parlament erscheine mehr für die Angelegenheiten des Königs als zur Gesetzgebung, die vielmehr der Geheimrath einleite. Dieser (neben dem auch das Magnum concilium, die Mutter des Oberhauses, noch lebt), nicht der König, trage in der Volksanschauung die Verantwortung. Morton und Bray, als Erpresser verhasst, haben aber in Wirklichkeit Härte und Willkür der Regierung im nationalen Sinne gemildert und sich ehrlich um Verbesserungen

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 153. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_153.jpg&oldid=- (Version vom 6.12.2022)