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füglich kaum anzunehmen, vielmehr darf vermuthet werden, dass gerade für diese Ereignisse über das bisher bekannt gewordene hinaus an der bezeichneten Stelle ein reiches Material vorhanden ist, das über die Urheberschaft, Anordnung, Vorbereitung und Ausführung der in den Rheinlanden verübten Greuelthaten die genaueste Auskunft geben würde.

Dies darf schon daraus geschlossen werden, dass im Widerspruch mit der Liberalität, die auf diesem Gebiete sonst von der republicanischen Regierung beobachtet wird, dem Schreiber dieser Zeilen, als er im Sommer 1879 auf Verwendung der kaiserlich Deutschen Botschaft das Archiv des Französischen Kriegsministeriums für die Geschichte der Jahre 1688 bis 1697 benutzen durfte, von den auf die Verwüstung der Pfalz bezüglichen Papieren auch nicht ein einziges ausgehändigt und seine wiederholte Reclamation mit der kategorischen Erklärung abgewiesen wurde, diese Acten seien in Folge besonderen Befehls unbedingt secretirt und Niemand zugänglich.

Acten über geschichtliche Vorgänge, welche volle zweihundert Jahre zurückliegen, welche zu keiner in der Gegenwart schwebenden Frage in Beziehung stehen, auch nicht einem besonders hochgehaltenen dynastischen Interesse zu nahe treten können, Acten also, denen nach alledem gar kein anderer Werth als ein ausschliesslich historischer zugesprochen werden kann, in dieser ungewöhnlichen Weise geheim zu halten und der neutralen Wissenschaft unzugänglich zu machen, das kann doch keinen anderen Grund haben, als dass man auch jetzt noch durch ihr Bekanntwerden Aergerniss zu erregen, sich selbst Schaden zu thun, in der Vergangenheit die Gegenwart herabzusetzen oder blosszustellen fürchtet. Auch die von Rousset benutzte militärische Correspondenz, von der obenein wesentliche Stücke bereits im vorigen Jahrhundert gedruckt worden sind, ist mir damals nicht vorgelegt worden, wofür, wenn Rousset alles Vorhandene verwerthet hat, vollends kein Grund erfindbar ist.

Es müssen demnach in jenen so ängstlich secretirten Acten über den Rheinischen und namentlich den Pfälzer Feldzug 1688 bis 1689 doch wohl Dinge enthalten sein, deren Bekanntwerden auch heute noch mit dem nationalen Interesse Frankreichs unvereinbar erscheint und die zu unterdrücken eine höhere Staatsrücksicht gebieterisch fordert. Diese amtlichen Papiere werden

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 247. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_247.jpg&oldid=- (Version vom 16.12.2022)