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Recension von G. Kaufmann in der Deutschen Litteraturzeitung einwenden –, dass dieser völlig neue Weg, die schwierigen Dinge aufzuklären, im Ganzen zu wichtigen unzweifelhaften Resultaten führt. Eins derselben ist die Reconstruction des Pactums Karl’s des Grossen mit dem Papste vom Jahr 801, der Nachweis, dass darin zuerst eine Bestimmung über die Papstwahl aufgenommen ist, sowie der Nachweis des Wortlautes derselben. – Diese so von Lamprecht durch Quellenanalyse urkundlich erschlossene Bestimmung deckt sich nun völlig mit dem, was Dopffel und Heimbucher in oben erwähnter Weise als Rechtsanschauung und -praxis Karl’s des Grossen betr. seines Verhaltens zur Papstwahl dargethan haben –, ein in der Art gewiss seltenes, höchst erfreuliches Zusammentreffen, das wohl geeignet ist, die von so verschiedenen Ausgangspunkten gewonnenen Resultate und die zu denselben führenden Wege als durchaus zuverlässige erscheinen zu lassen.

Ernst Bernheim.     


Ich benutze die Gelegenheit, um zu meiner kleinen Mittheilung über die Sage von der Päpstin Johanna einen Nachtrag zu geben. Wie verbreitet und geglaubt die Geschichte von einer Byzantinischen Patriarchin noch im 11. Jahrhundert in Italienischen, speciell in Römischen Kreisen war, ersieht man daraus, dass Papst Leo IX. sich nicht scheut, dieselbe in seinem grossen Rechtfertigungsschreiben an den Patriarchen von Byzanz diesem selber vorzurücken. Leo sagt da (Mansi, Sacr. conc. collectio 1774 Band XIX S. 649 § 23): „Absit autem, ut velimus credere, quod publica fama non dubitat asserere, Constantinopolitanae ecclesiae contigisse ut eunuchos contra primum sancti Nicaeni concilii capitulum passim promovendo feminam in sede pontificum suorum sublimasset aliquando“; obwohl letzteres kaum zu glauben, müsse er es am Ende doch für möglich halten, „quia eunuchos et aliqua parte corporis imminutos – – – ad pontificatum – – – adhuc promovetis“.

E. B.     


II libro di Montaperti[1]. In meinen „Quellen und Forschungen zur ältesten Geschichte der Stadt Florenz“ II S. 297 ff. habe ich unter dem Titel „Eine Mobilmachung in Florenz und die Schlacht von Montaperti am 4. September 1260“ einen Aufsatz theilweise und verbessert wieder abdrucken lassen, der früher in der Wochenschrift „Im neuen Reiche“ 1873 erschienen war. Derselbe erzählt, grösstentheils auf Grund der in Florenz im sogen. Libro di Montaperti aufbewahrten Originalurkunden, die Geschichte des unglücklichen Heereszuges, den im Herbste des Jahres 1260 die Florentiner zur Verproviantirung

  1. Herausgegeben von C. Paoli. Vgl. Bibliogr. Nr. 2921.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 342. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_342.jpg&oldid=- (Version vom 16.12.2022)