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Provisor castrorum und die Rationales vertheilt. Immerhin war auch hier das Byzantinische Beispiel von Bedeutung. Als König Roger das Amt des Justiciarius einführte, mochte er sich bewusst sein, dass er damit einen Ersatz für den Byzantinischen Provinzialstatthalter schaffte, und so war es natürlich, dass er allgemeine Vorschriften, wie er sie für diesen in der Justinianeischen Gesetzsammlung vorfand, auf den neuen Beamten bezog. Er verbot ihm z. B. sich einen Vicar zu bestellen[1]; dieselben Ermahnungen und Vorschriften, durch welche die Byzantinischen Kaiser die Integrität des Beamtenthums zu sichern versucht hatten, finden sich auch in den Sicilischen Gesetzen[2].

Neben den Byzantinischen wirkten Arabische Einflüsse auf die Gestaltung des Normannischen Staatswesens. Amari[3] hat bewiesen, dass die Normannen das Arabische Katasterwesen mit den Arabischen Beamten übernommen haben. Vielleicht wird sich die Normannische Provinzialeintheilung Siciliens, vielleicht auch manche Einrichtung im Zoll- und Steuerwesen auf Arabisches Vorbild zurückführen lassen; mag nun hier das Griechische oder das Arabische System überwiegenden Einfluss gehabt haben, beide gehen in letzter Linie auf die Ueberlieferung der antiken Cultur zurück. Sowie wir einige Schriften des Aristoteles zuerst aus Arabischen Uebersetzungen kennen gelernt haben, haben die Normannen in Sicilien antike Institutionen in Arabischem Gewande vorgefunden; das Katasterwesen, welches sie von den Arabern übernahmen, ist charakteristisch für dieses Verhältniss; gerade so, wie unter Normannischer Herrschaft Arabische Beamte die Kataster fortführten, sind zur Zeit der Arabischen Eroberung

  1. Const. Sicula. Huillard-Bréholles IV, 1, p. 52 u. p. 178. Vgl. das in den Novellen häufig wiederkehrende Verbot, sich einen Topotereta zu bestellen, z. B. Nov. 8 c. 4, Nov. 128 c. 19 u. 20, Nov. 17 c. 10, Nov. 134 c. 1.
  2. Nov. 8 c. 1 n. 7; Basil. VI tit. 8, 1–6. Epanagoge Basilii Leonis et Alexandri tit. VII in Collectio libr. juris Graeco-Romani ed. Zachariae p. 74 ff. – Constit. Sicula. Huillard-Bréholles IV, 1, p. 195 u. p. 196.
  3. Vgl. die Abhandlung Amari’s in der Reale Accademia dei Lincei. Rom 1878: Su la data degli Sponsali di Arrigo VI. e su i divani; lettera da O. Hartwig e memoria da Amari. Schlagend sind die Ansichten von Stubbs und Hartwig aber den Zusammenhang des Englischen scaccarium mit dem Sicilischen Schatzamt zurückgewiesen. Zu viel will Lumia, Storia da Guilelmo il Buono p. 32, Arabischem Einfluss zuschreiben.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 50. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_050.jpg&oldid=- (Version vom 15.10.2022)