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Syriens die Griechischen Beamten so lange in ihren Aemtern geblieben, bis die Araber von ihnen die Kunst des Katasterwesens gelernt hatten[1].


IV. Der Podestà.

Wir haben bisher einen Namen des Normannischen Amtmanns, der uns schon unter mehrfacher Gestalt begegnet ist, ausser Acht gelassen. Gleichbedeutend mit στρατηγός, bajulus, πράκτωρ und καταπάν wird das Wort ἐξουσιαστής gebraucht. In bilinguen Urkunden finden wir bajulus durch ἐξουσιαστής wiedergegeben. So schon im Jahre 1154 in einer Urkunde König Wilhelm’s (Trinchera p. 202): Justiciariis et universis bajulis = κρίταις καὶ ἐξουσιασταῖς. In einer bilinguen Urkunde von 1171 (Cusa p. 421) wird bajulus einmal durch πράκτωρ und dann durch ἐξουσιαστής übersetzt; ebenso in einer Urkunde von 1180 (Cusa p. 489): Gioffredus universis bajulis = πᾶσι τοῖς ἐξουσιασταῖς. Auch für στρατηγός findet sich ἐξουσιαστής. In einer Urkunde von 1183 (Cusa p. 432) nennt sich der Amtmann von Centuripus bald στρατηγὸς κεντουρύπου, bald ἐξουσιαστὴς κεντουρύπου. Die beiden Strategen der Stadt unterschreiben der eine als ἐξουσιαστής, der andere als στρατηγός. Ebenso unterschreibt sich im Jahre 1198 der im Text als ἐξουσιαστής bezeichnete Amtmann von Nicotera als strategus Nicoterae (Trinchera p. 330). Umgekehrt Wilhelm von Palermo im Jahre 1244 (Trinchera p. 411) im Text als στρατηγῶν, in der Unterschrift als ἐξουσιαστής. In der schon früher erwähnten Urkunde von 1224 (Cusa p. 443), in welcher sich die Ausdrücke πράκτωρ, στρατηγός und bajulus gleichbedeutend gebraucht fanden, fehlt auch nicht der ἐξουσιαστής: ἡμεῖς δὲ οἱ ἀνωτέρως ῥίθεντες πράκτορες – –. ἡμεῖς δὲ οἱ ἐξουσιασταί.

Der Titel ἐξουσιαστής begegnet uns in den älteren Normannischen Urkunden, und zwar schon früh, gleichbedeutend mit στρατηγός; wenigstens ist doch wohl anzunehmen, dass der ἐξουσιαστής, den wir im Jahre 1116 in der Stadt Noha finden, mit dem στρατηγός, der uns zwei Jahre später in derselben Stadt begegnet (Trinchera p. 106 und p. 113) zu identificiren ist. Vielleicht hat das Wort ἐξουσιαστής, welches den Machthaber bezeichnet[2],

  1. Vgl. die eben citirte Abhandlung von Amari p. 22.
  2. So
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 51. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_051.jpg&oldid=- (Version vom 15.10.2022)