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nachweisen, aber es ist kein Grund vorhanden, sie nicht mit den übrigen staatsrechtlichen Bestandtheilen der Constitutio Sicula für die Normannische Zeit zu beanspruchen, vielleicht gehen sie sogar auf Byzantinische Gemeindebeamte zurück. Sie werden von der Gemeinde gewählt und besoldet, und verwalten ihr Amt ein Jahr lang. Das königliche Bestätigungsrecht ist streng gewahrt[1]. Wir sehen hier das Verhältniss zwischen Staat und Gemeinde in derjenigen Form geordnet, welche im modernen Staate herrschend geworden ist.




Excurs 1.
Der Name „Italien“.

Im 10. Jahrhundert finden wir die Reste der Griechischen Herrschaft in Italien in zwei Themen eingeteilt, das Thema von Calabrien (oder Sicilien) und von Langobardien[2]. Im Jahr 975 taucht zuerst der Name eines Katapan von Italien auf. Es ist dies nur ein neuer Titel des Strategen von Langobardien, der Katapan ist nicht etwa ein neuer Beamter, der über die beiden Italischen Themen gesetzt wurde. „Langobardien“ war für die Griechen die Bezeichnung der

    Palermo, Stadtrecht c. 78 bei Brünneck p. 59, sie entspricht vollständig derjenigen des antiken und Byzantinischen σύνδικος = ἔκδικος = defensor: vgl. Kuhn, Verfassung I p. 45. Dig. L. 4, 18, 13: Defensores, quos Graeci syndicos appellant. Basilica VI, 18. Die Syndici von Palermo vertreten und schützen die Gemeinde gegenüber den Uebergriffen der königl. Beamten. Dies ist auch das Amt der bei Winkelmann, Acta I Nr. 335 p. 297; Nr. 817 p. 633 erwähnten syndici. In Oberitalien sind die syndici im 12. Jahrhundert ad hoc eingesetzte Vertreter der Gemeinde.

  1. Stadtr. v. Palermo c. 60, c. 61, c. 71. Constit. Sicula bei Huillard-Bréholles IV, 1 p. 154.
  2. Constantinus Porphyr., De administr. imp. p. 118, p. 225; De themat p. 58. Als Sicilien von den Arabern erobert wurde, siedelte der Patricius von Sicilien nach Calabrien über, welches zu seiner Provinz gehört hatte, und nannte sich seitdem Stratege von Calabrien. Constantin. Porphyr. p. 225 sagt, Calabrien wäre früher ein Ducat von Sicilien gewesen. Die Nachricht ist wohl glaubwürdig, obgleich zur Zeit Justinian’s nur ein Dux in Sicilien gewesen zu sein scheint. Später aber nahm dieser den Titel eines Präfecten und Patricius an, welcher Würde mehrere Duces unterstellt zu werden pflegten. Auch der Dux von Neapel steht unter dem Patricius von Sicilien, vgl. Cod. Carolinus ed. Jaffé ep. 66 p. 209.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 66. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_066.jpg&oldid=- (Version vom 15.10.2022)