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warum handelt er denn nicht nach diesem Princip? Er hatte mit Emphase behauptet, dass ich nie Nitzsch citire. Ich hatte ihm dann nachgewiesen, dass ich das im Gegentheil wiederholt gethan habe. Hier ist jede subjective Auffassung ausgeschlossen; es liegt ein einfaches Factum vor. Warum gesteht nun K. nicht offen seinen Irrthum ein? Warum erneuert er ferner nicht Lamprecht’s Zendereitheorie? Warum ist er jetzt zu einem so kleinlauten Vertreter der Gildetheorie geworden?

G. v. Below.     


Die Waulsorter Fälschungen. Zur Abwehr. Herr Lahaye, Conservateur des Staatsarchivs von Namur, hatte den Druck seiner „Étude sur l’abbaye de Waulsort“[1] nahezu vollendet, als er in den Besitz meiner in der „Deutschen Zeitschrift für Geschichtswissenschaft“ II S. 341 ff. veröffentlichten Abhandlung über den Rechtsstreit der Klöster Waulsort und Hastière gelangte. Da es ein höchst unerfreuliches Ding ist, im Augenblick der Veröffentlichung einer grösseren Arbeit die wissenschaftlichen Grundlagen derselben aufgewühlt und von der Kritik fast vollständig zerstört zu sehen, so kann man Herrn Lahaye den Unmuth darüber nicht eben verargen. Was blieb ihm schliesslich übrig, als einfach alles abzuweisen, was seinen eben abgeschlossenen Untersuchungen theilweise völlig den Boden entzog? Lahaye leugnet also alles[2] und nicht nur das, was ich über die Urkundenfälschungen und die Hist. Walciod. bemerkt, sondern auch das, was bereits von Ficker, Giesebrecht und Bernhardi über die Unechtheit der Urkunde Lothar’s von 1136[3], von Sickel über die Interpolation des Privilegs Otto’s I. von 969 gesagt worden war – nicht etwa, weil Herrn Lahaye triftige Gegengründe zu Gebote

  1. Zuerst im Bulletin de la société d’art et d’hist. du diocèse de Liège V (1890), dann besonders Liège 1890.
  2. In einem Excurse betitelt: „La critique allemande et les sources de l’histoire de Waulsort“ S. 284–291.
  3. Lahaye meint zwar S. 290, dass das in Namur befindliche Original dieser Urkunde zu keinen Zweifeln an seiner Authenticität Anlass gäbe. Ich gestehe, dass mir die einfache Versicherung des Gegners nicht genügt, bemerke aber schon jetzt, dass auch die Echtheit des Siegels, die L. betont, nichts beweisen würde. Denn wenn es vorkam, dass Siegelungen hinter dem Rücken des Siegelinhabers (vgl. meine Abhandlung S. 349), dass Fälschungen in der kaiserlichen Kanzlei selbst erfolgten (Bresslau, Urkundenlehre I S. 78, 79), wenn es Thatsache ist, dass Wibald die Siegel Friedrich’s I. selbst anfertigen liess (Bresslau, Urkundenl. I S. 926), so wären bei den Beziehungen, die er zum Hofe hatte, in unserem Falle irgendwelche Durchstechereien durchaus nicht ausgeschlossen.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 156. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_156.jpg&oldid=- (Version vom 2.12.2022)