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Hirđstjóra annáll, im Safn til sögu Islands II S. 668–675; Finnur Jónsson, Hist. eccles. II S. 255–256 und S. 264–265). – War dazumal das Verhältniss der Hanseaten auf Island zum Dänenkönige ein friedliches, so entstanden dafür blutige Kämpfe derselben mit den Engländern, wobei aber des Königs Beamte auf Deutscher Seite standen; der Rath vom Hamburg sah sich im Juli 1533 durch solche Gewaltthätigkeiten sogar zum Erlassen eines eigenen Reglements für den Betrieb des Handels und der Fischerei auf Island veranlasst, welches der Anhang mittheilt. Ganz offen und ungestört wird jetzt von Deutschen wie von Engländern der Handel daselbst betrieben, und unter den Winterliegern werden auch andere als Kaufleute erwähnt; Jón Espolin z. B. erwähnt in den Jahren 1528 und 1538 einen Deutschen Bartscherer oder Arzt, Lazarus Mattheusson, welcher eine Isländerin heirathete und auf Island sich niederliess (III. Cap. 65 S. 90 und Cap. 87 S. 116), und im Jahre 1587 wird wieder ein solcher, M. Hans Thyskur, als Heilkünstler dort genannt (Annálar Björns á Skarđsá, I. S. 296), während ein Alldingsbeschluss vom 30. Juni 1545 gerade die Bartscherer von dem Verbote des Wintersitzens ausnimmt (Lovsamling for Island, I. S. 63). Bald trat nun aber eine Wendung in den Verhältnissen ein und zwar in zweifacher Richtung. Einerseits traten bereits in den Jahren 1538–1539 die ersten Spuren einer feindlichen Concurrenz der Hamburger, welche neben den Bremern den Isländischen Handel vorzugsweise betrieben, mit den Lübeckern auf, und ein Hamburgischer Recess aus dem Jahre 1548 bestimmt geradezu, dass Hamburgische Schiffe nur nach Hamburg von Island aus fahren, und den Isländischen Fisch nur dann anderswohin verhandeln dürfen, wenn er vorher in Hamburg vergeblich ausgeboten worden sei, – dass ferner kein Hamburger anderswohin, und sei es auch in eine andere Hansestadt verziehen dürfe, um von dort aus nach Island Handel zu treiben. Damit war aber, wie der Verfasser S. 38 sehr richtig bemerkt, mit der alten genossenschaftlichen Politik der Hanse formell gebrochen und zumal die Lübischen Islandsfahrer hatten sofort wieder bitter über Chicanen der Hamburger zu klagen. Andererseits suchten die Dänen-Könige den Isländischen Handel ihren eigenen Unterthanen zu sichern. Schon im Jahre 1547 verpachtete König Christian III. (1534–1559) die Insel auf 10 Jahre der Stadt Kopenhagen, und wenn sich zwar diese Verlehnung nicht aufrecht halten liess, weil die Vögte der Stadt bei den Isländern so wenig wie bei den Deutschen Kaufleuten Achtung fanden, so war doch immerhin bedeutsam, dass in den Verhandlungen mit den widerspenstigen Hamburgern seitens des Königs seit langer Zeit zum erstenmale wieder auf die alte Regalität des Isländischen Handels mit Bergen als

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 181. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_181.jpg&oldid=- (Version vom 19.12.2022)