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Leute, welche die gewöhnlichen Universitätsstudien bereits hinter sich haben. Zu der regelmässigen Thätigkeit der Mitglieder gehört auch die Berichterstattung über die neuesten Erscheinungen der histor. Literatur unter Leitung ihrer Lehrer. Ein grosser Theil der Berichte über die historische Literatur Amerikas in angesehenen Europäischen Zeitschriften sind aus derartigen Seminararbeiten hervorgegangen. Die bisher nur zerstreut gedruckten Referate sind jetzt zu einem Büchlein vereinigt, welches ein Doppelheft der rühmlichst bekannten „Johns Hopkins University Studies in historical and political Science“ bilden. (Eighth Series. XI–XII. Seminary notes on recent historical literature by Dr. H. B. Adams, Dr. J. M. Vincent, Dr. W. B. Scaife, and others. Baltimore, Johns Hopkins Press.) Die Referate geben ein anschauliches Bild von den gegenwärtigen Strömungen in der Amerikanischen Geschichtsforschung.     J.

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Unterrichtsreform in Baiern. Zur selben Zeit, in welcher die Berliner Schulconferenz tagte, trat in München auf Veranlassung des Cultusministers von Müller der Baierische „Oberschulrath“ zu Verhandlungen über eine Reform des höheren Schulunterrichts zusammen. Auf Grund der Beschlüsse dieser Versammlung sind dann Ende Januar Bestimmungen erlassen, welche sich auf die verschiedensten Fragen des Gymnasialunterrichts beziehen.

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Eine der wichtigsten Reformen, welche für die Gestaltung des Geschichtsunterrichts auf Baierischen Schulen und für den Betrieb der historischen Studien im Lande von weittragender Bedeutung werden kann, betrifft die Prüfungsordnung für das Lehramt der humanist. und techn. Unterrichtsanstalten. Bisher hatte der Lehramtscandidat, um an der Schule zu den höheren Stellen vorrücken zu können, ein „Hauptexamen“ in den verschiedenen Fächern und dann für die humanist. Studien noch ein „Specialexamen“ ausschliesslich in class. Philologie zu bestehen. Er konnte zwar ein Specialexamen auch in Deutsch oder Geschichte statt in alten Sprachen ablegen, aber dieses gewährte ihm weiter keinen Vortheil als für den Deutschen oder historischen Unterricht vor anderen nicht daraus geprüften[WS 1] Candidaten bevorzugt zu werden, während ihm ohne philologische Specialprüfung der Zugang zu der Gymnasial-Professur (die dem Preussischen „Oberlehrer“ entspricht) verschlossen blieb. Die Folge war, dass fast Niemand die „Specialprüfung“ in Deutsch oder Geschichte ablegte, der Unterricht in diesen beiden Fächern vielmehr fast ganz in den Händen der classischen Philologen ruhte, welche für Deutsch und Geschichte nur die in der „Hauptprüfung“ geforderten allgemeinen Kenntnisse nachgewiesen hatten.

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Ein Referat Prof. v. Lexer’s gipfelte nach Darlegung dieser Verhältnisse in dem Antrage, dass bezügl. der Specialprüfung die Germanisten und Historiker den class. Philologen gleichgestellt, d. h. jenen wie diesen durch die bestandene Specialprüfung der Zugang zum regulären Gymnasial-Professor-Ordinariate eröffnet werden soll. Damit würden, so heisst es weiter in dem Referat, auch an den Baier. Universitäten die Philologie und die Geschichte in den Kreis der Berufswissenschaften einrücken und die betreffenden Studien an Vertiefung gewinnen, was um so nothwendiger erscheint, als bei der endgültigen Lösung der schwebenden Schulfrage ohne

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: gegeprüften
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 217. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_217.jpg&oldid=- (Version vom 22.12.2022)