Seite:De DZfG 1891 05 259.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

öffentlicher Plätze und Erbauung der öffentlichen Paläste und Kirchen, die den architektonischen Charakter der schönen Arnostadt bis auf den heutigen Tag bestimmt haben, durch den Rath der Hundert neben vielem Anderen, das in anderen Ländern erst in viel späterer Zeit Berücksichtigung fand, mit grossen Majoritäten genehmigt worden sind. So wenig die einzelnen Bürger geneigt sein mochten, ihre Dienste unentgeltlich der Comune zu widmen[1], und so viele Abgaben, Strafgelder u. s. w. an die Kämmerei nicht freiwillig eingezahlt, sondern durch die härtesten Strafbestimmungen beigetrieben werden mussten, es geht in diesen Jahrzehnten doch durch die ganze Verwaltung der Comune, man kann nicht anders sagen, ein grossartiger, rastlos vorwärts drängender Zug, der alle Kräfte zur Hebung und Ausschmückung der Vaterstadt einsetzen lässt[2][WS 1].

  1. Dass die Besitzer von kriegstauglichen Pferden, deren um diese Zeit 2000 in der Stadt und Grafschaft waren, diese im Verlust- und Beschädigungsfalle von der Comune ersetzt erhielten, wird man bei dem hohen Preise dieser Thiere, die bis zu 70 Goldgulden bezahlt wurden, begreiflich finden. Dass aber auch die Behörde, welche diese Verluste abschätzte und zuweilen nur über ein oder wenige Pferde zu taxiren hatte, von den Rathsversammlungen für ihr kaum mühsames Geschäft Zahlungsanweisungen erhielt, erscheint doch kleinlich.
  2. Man weiss ja, wie Dante diese Zeiten in den Schlussterzinen des 6. Gesangs des Purgatorio beurtheilt hat. Sicherlich haben sich in ihnen nicht allzuviel Florentiner persönlich ganz wohl gefühlt. Die fieberhafte Gesetzmacherei, der Umschwung in allen socialen Verhältnissen, die sich stets steigernden Geldbedürfnisse der Comune haben das Volk nicht zum Genusse schon erworbener Güter kommen lassen. Nichtsdestoweniger war es eine Zeit grossartigen Aufschwungs der Comune. Das, was von ihr übrig geblieben ist, beweist das. Nicht zum Wenigsten der Dichter selbst, der mit seiner rastlos arbeitenden Phantasie ein Bild dieser gährenden Zeit war und auch in der Beziehung ihr echter Sohn ist, als er, noch ganz ein Kind des Mittelalters, doch schon über es hinaus in eine neue Zeit hineinragt. Der Vorwurf, dass viele sich weigerten, öffentliche Dienste auf sich zu nehmen und das Volk stets mit dem Rufe „Jo mi sobbareo“ bereit sei, alles, Steuern u. s. w., über sich ergehen zu lassen kann sich nicht auf unsere Zeit, sondern nur auf eine etwas spätere beziehen. Da Dante unter den Dingen, welche in ewigem Wechsel begriffen seien, auch das Geld, die moneta, nennt, während doch der Goldgulden eine für seine Zeit ganz ausserordentlich feststehende und sichere Münze war, kann sich der Tadel des Dichters nur auf das allerdings sehr schwankende Verhältniss der Scheidemünze zum Gold beziehen. Da hier doch einmal von den Finanzen, also auch vom Geldwesen der Comune die Rede ist, mögen

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage (in der Anmerkung S. 260): piccoli
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 259. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_259.jpg&oldid=- (Version vom 7.11.2022)