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Wie es aber in der Regel der Fall ist, dass, wenn neue Finanzmassregeln getroffen werden, es zunächst ein Deficit zu decken

    einige Daten über diese Valutaschwankungen beigebracht werden, namentlich da sich in manchen Werken falsche Angaben hierüber finden.
    Der Goldgulden sollte ursprünglich gleich einer nominellen Lira oder zwei Silbergulden oder 20 Solidi oder 240 Denaren sein. (Die Angabe oben I S. 9, dass er 120 Denare gezählt habe, ist ein Schreibfehler. Die Lira war eine imaginäre Münze, welche erst 1539 unter diesem Namen ausgeprägt wurde. Peruzzi, Storia di commercio di Firenze S. 100.) Das Verhältniss von Gold- und Silbermünzen behauptete sich aber nicht in dieser Weise. Schon 1271 stand der Goldgulden 30 (für 20) Solidi. Es traten daher die fünf Zünfte der Kaufmannschaft zusammen und fixirten den Curs des Goldguldens auf 29 Solidi und verordneten, dass man diese fiorini piccioli nenne. Ordinaro corso al fiorino di soldi ventinove e che si chiamassero e dicessero fiorini, fiorini piccioli quelli. Et incominciaro ad mercatare ad fiorini ed ordinaro di non fare mercato se non ad quella moneta, e così d’allora innanzi mercataro ad fiorini, e così ebbe corso (Paolino Pieri ad a. 1271). Aber der Goldgulden that, offenbar in Folge der starken Nachfrage von Aussen, den Herren Zunftvorstehern nicht den Gefallen, auf 29 Soldi stehen zu bleiben. Nach einem Paragraphen des Statuto des Capitano galt er vom 14. Juli 1279 an schon 33 Soldi, 1290 46 Soldi, dann bis 1296 42 Soldi, dann bis zu dem unbekannten Datum des Statuts, dem diese Angaben entnommen sind, 48½ Soldi und 1303 schon 52 Soldi. (Rondoni a. a. O. S. 139 u. 66.) Man kann sich vorstellen, dass bei derartigen Schwankungen das ganze Rechnungswesen ungemein erschwert war, wesshalb auch die Capitani von Or San Michele diesen Stand des Goldguldens in ihr Statut aufnahmen, damit die zu verschiedenen Terminen in kleiner Münze contrahirten Schulden richtig in Goldgulden umgewandelt werden könnten. Um diese Schwankungen einzuschränken, beschloss man, einen dem Goldgulden ähnlichen Silbergulden aus feinem Silber gleich der venetianischen Legirung zu prägen, der zwei soldi de fiorini piccioli werth sei. Die Bürger, welche Silber in die Münze liefern, erhalten das Pfund Silber mit 13 Soldi und 11 Denaren bezahlt. Ausgeprägt sollte das Pfund Silber einen Werth von 14 Soldi und 3 Denaren haben, also von jedem Pfund nur 4 Denare Prägegeld genommen werden (Provision vom 4. October 1296). Am 13. März 1297 traten die Signoren und 19 der ersten Handelsherren der Stadt zusammen und schlugen vor, 1. dass der neuzuprägende Silbergulden gleich 2 Soldi di fiorini piccioli sei, 2. dass der Goldgulden keinen festen Werth haben sollte. Hierfür erklärten sich 12 Stimmen, während 7 Stimmen für Festlegung des Goldguldens auf 40 Soldi waren. Die Silbermünzen von Cortona und Volterra, die Turonesi und die Silbercarline sollten an dem Tage ausser Curs gesetzt werden, an dem die neue Münze ausgegeben wird (Provision vom 13. März 1297). An demselben Tage berathen auch die Häupter der 21 Zünfte mit der Signoria über diese Angelegenheit. Es sei nur noch bemerkt, dass die

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 260. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_260.jpg&oldid=- (Version vom 7.11.2022)