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bevollmächtigt, aber nur so weit, dass sie von ihm verlangen sollten, dass er und seine Unterthanen sich zu den vier Artikeln bekehrten; wenigstens aber sollten sie als Preis eines Waffenstillstandes die Uebergabe aller jener Schlösser verlangen, die Sigismund und sein Schwiegersohn Albrecht in Böhmen und Mähren inne hätten. Ueber alle anderen Angelegenheiten, namentlich über die Beschickung eines Concils, sollten sie sich in keine bindenden Abmachungen einlassen. – Ganz abgewiesen wird aber die Theilnahme an einer allgemeinen Kirchenversammlung schon jetzt nicht, hauptsächlich anstössig ist ihnen die Uebergewalt des Papstes und des Klerus auf demselben gegenüber den Weltlichen.

Ueberhaupt hat der Brief wenig oder nichts von jener ablehnenden Schroffheit an sich, die die Hussiten nach der sonst sehr zuverlässigen Darstellung des Andreas von Regensburg zur Schau tragen. Man fühlt, dass es auch den Hussiten daran gelegen war, den Faden der Unterhandlungen nicht abbrechen zu lassen, darum schliesst das Schreiben auch mit dem Hinweis auf weitere künftige Verhandlungen, über deren Zeit und Ort am 6. April noch nichts bestimmt war; die Bemerkung kann offenbar nur auf den Prager Landtag bezogen werden. – Aus der Nachschrift geht hervor, dass in Pressburg auch eine theologische Disputation, wahrscheinlich zwischen den mehrfach erwähnten Pariser Doctoren und dem Engländer Payne, stattgefunden hat.

Eines auffallenden Mangels möge hier noch Erwähnung geschehen; das Schreiben trägt die Unterschrift dreier Hussitenhauptleute, die zwar eine hervorragende Rolle spielten, keineswegs aber mit ihrem Einfluss an Prokop oder Meinhard von Neuhaus heranreichten, welche beide mit nach Pressburg gekommen waren; wesshalb die beiden den Brief nicht mit unterzeichneten, ist mir verborgen geblieben.

Drei genannte Hussitenführer und deren Genossen schreiben an König Sigismund über die Ausgleichsverhandlungen in Krumau und Pressburg und wünschen insbesondere Erklärungen wegen des Waffenstillstandes und des Concils. 1429 April 6 in campis Austrie[1].

Aus der Wiener Hofbibl. cod. lat. 4971, fol. 128–128’ mit der fol. 127’ vorausgehenden Ueberschrift: Responsio Hussitarum ad regem Romanorum, cum esset in Businio anno domini 29o, die quo infra.

Serenissime princeps. vestre gratie affectum omnis boni. nuntiamus quemadmodum nuntios nostros ad vota vestra miseramus ex parte nostra et aliarum communitatum, que iam in conventione in

  1. D. i. in der Ebene von Pressburg.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 369. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_369.jpg&oldid=- (Version vom 27.12.2022)