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später, wenn sie längst gefallen waren, als Agent des Senator Usteri, für ihre Wiederherstellung beim Fränkischen Directorium arbeiten würde.

Doch zum Schlusse ein kleines Wörtchen ernsthaftern Inhalts an den Helvetischen Ami des Loix: Nur ein Verräther kann in Frankreich Agenten haben, durch die er, ohne Wissen der Regierung seines Vaterlandes, auf die öffentlichen Angelegenheiten desselben Einfluss haben will; nur ein Verräther kann den Agenten, die seine Regierung an die Fränkische mit Aufträgen und Vollmachten versehen, abgesandt hat, durch besondere Agenten und Correspondenten entgegenzuwirken suchen.

Usteri.“     

Die Notiz Usteri’s bedarf keiner Erläuterung. Nur hinsichtlich der beiden von ihm erwähnten Franzosen Poultier und Lacombe sei darauf hingewiesen, dass der erste, der die Pressfreiheit im Rathe der Fünfhundert vertheidigt, sein Journal „Ami des Loix“ zeitweise durch Fouché unterdrückt sah, während der zweite, nachdem er sich als Scherge des Terrorismus in Bordeaux verhasst gemacht hatte, daselbst am 15. August 1794 guillotinirt wurde. Höchst bemerkenswerth ist, dass, wie nunmehr feststeht, Oelsner schon im Jahre 1799 öffentlich als Autor der Bruchstücke und des Lucifer genannt war, was völlig übersehen oder vergessen wurde. Ich füge noch hinzu, dass die in meinem Artikel angekündigte Arbeit von Hrn. Dr. Kracauer, die u. a. Oelsner’s diplomatische Thätigkeit zu Gunsten der Stadt Frankfurt a./Main beleuchtet, inzwischen im Archiv für Frankfurt’s Geschichte und Kunst, dritte Folge, dritter Band, S. 142 bis 216 unter dem Titel „Frankfurt am Main und die Französische Republik 1795–1797“ erschienen ist.

Alfred Stern.     


Zu Arelat als Reichsland. Paul Fournier, Prof. in Grenoble, rühmlich bekannt durch ein gutes Buch über die Officialitäten und durch manche andere Arbeiten rechtsgeschichtlichen und kirchenrechtlichen Inhalts, fasste mehrjährige, z. Th. schon in Zeitschriften veröffentlichte Studien über das Königreich Arelat zusammen in dem kürzlich erschienenen Buche, Le royaume d’Arles et de Vienne, 1138–1378 (s. Bibliogr. Nr. 1477). F. gibt eine G. der kaiserlichen Autorität über die Länder des Arelats von der Stauf. Zeit an bis zum Tode Karl’s IV., der als der letzte Dt. Herrscher der kaiserlichen Gewalt an der Rhone noch einige Geltung verschaffte, aber kurz vor seinem Tode den Französ. Thronfolger zum Reichsstatthalter im Arelat ernannte. In gründlicher und ansprechender Darstellung unter rühmenswerther Benutzung auch der Dt. Lit. und archv. Materials kommt F. zu dem Ergebniss, dass die Oberherrlichkeit des Reichs über das Arelat die meiste Zeit nur Name und Form war und nur zufällige Beziehungen einzelner Herrscher ihnen wirkliche Autorität verliehen.

K. Wenck.     



Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 376. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_376.jpg&oldid=- (Version vom 22.10.2022)