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Zu p. 6²: mund heisst nie im Angelsächs. Recht: Hand. – Zu p. 9¹: Cnut ist Quelle für Leges Henrici, die nichts autoritativ herstellen, sondern privat abschreiben. Aethelred VIII, 23 widerspricht nicht II Eadmund 1; denn dieser entlässt die Sippe ihrer Wergeldpflicht nur, wenn sie sich vom Uebelthäter lossagt. Noch lange nach Einführung der Busszahlung konnte Fehde eintreten, wenn die verletzte Sippe Geld verschmähte; weigerte der Verbrecher aber die Zahlung, so lud er weit Schlimmeres als bloss private Fehde auf sich. Wite (Strafe) stammt nicht vom Preise für das Schiedsgericht. Verf. braucht state (Staat) weiblich.


*Edm. Bassenge, Die Sendung Augustin’s zur Bekehrung der Angelsachsen (596–604). Lpz., Fock. 1890. 75 p. Verf. bevorzugt mit Recht die Gregorbriefe vor den historiographischen Quellen. Allein dass der Briefwechsel vollständig erhalten sei, worauf er mehrere Schlüsse baut, ist wohl an sich unwahrscheinlich. Mit Ewald stellt er es als einen Irrthum Beda’s hin, wenn dieser als Fundort seiner Gregorbriefe das Lateranregister nennt; aber die Erzählung von Nothelm sei keine Fabel: aus den Concepten zu Rom habe dieser Gewährsmann Beda’s geschöpft, und nur dorther kenne Beda die Schreiben an Æthelberht, Etherius, Virgilius; für die fünf übrigen benutze Beda neben Nothelm’s Conceptabschriften die Originalien in Canterbury. Auch die Quellenuntersuchung über die Viten Gregor’s verdient Beachtung; in Beda’s Recapitulatio möchte Verf. Mercische Annalen aufspüren [?]. Die Gesetze lässt er unerwähnt. Wichtige Entdeckungen waren auf dem vieldurchfurchten Boden nicht zu erwarten; die allgemeinen Zustände der Angelsachsen, die rituellen Gegensätze Roms zu den Briten untersucht Verf. nicht; um so eingehender möchte er in Ort und Zeit und im Persönlichen jede Einzelheit [genauer als die Quellen erlauben] feststellen. Gregor allein habe die Bekehrung angeregt, ohne jeden [?] Antheil der Königin Bertha oder der Fränkischen Bischöfe, die, im Gegensatz zu ihren Fürsten, vielmehr der Mission abhold waren. [Das Fortleben Letard’s und Bertha’s in der Engl. Hagiologie bliebe unerklärlich, wenn diese nicht mindestens den Boden für die Bekehrung bereitet hätten!] Hyperkritisch will Verf. Gregor’s Auftrag zum Ankaufe Englischer Sklaven behufs Bekehrung nicht als Zeichen eines schon bestehenden Bekehrungsplanes gelten lassen und in einem also tendenzlosen Loskaufe den einzigen [?] historischen Kern der Sage von Gregor’s Begegnung mit Sklaven aus Deira erkennen. [Soll die Zeitangabe vor Gregor’s Pontificat eine blosse Folgerung aus dem Wortspiel auf Ælla sein?] Bedeutend weicht Verf. in der Chronologie von bisherigen Darstellern ab: Augustin’s erste unvollendete Reise setzt er Juni 596 [wohl zu spät], die Bischofsweihe Ende 598, die Taufe

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 391. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_391.jpg&oldid=- (Version vom 28.12.2022)