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erstens in der Platzergreifung auf einem bestimmten Steine, für Dalriada auf Dunadd, der einstigen Königsveste bei Crinan (wo der Fels eine Vertiefung für einen rechten Fuss zeigt, wie sie auch sonst gefunden ward), und für Pictenland in Scone, dessen Krönungsstein dort heimisch sei, weil [?] sein Mineral auf Dunadd oder Hy fehle; zweitens das kirchliche Ceremonial erkenne man a) aus König Aidan’s Ordination durch Columba, die früherem Iroscotischen Brauche [?] folge, und b) aus dem Northumbrischen Pontificale des [sog.] Egbert. Dieses nämlich laute nicht Römisch; nur durch spätere Einschiebungen [?] erwähnt es, was beides Dalriada fremd [!], die Anlegung der weltlichen Insignien und die Salbung. Letztere allein mag Römischem Einfluss entstammen; Gildas bezeugt sie für Britannien [vielleicht nur rhetorisch]. Dass Northumbrien den König Gaelisch krönte, folge [?] schon aus seiner Bekehrung durch Hy. [Ref. bezweifelt angesichts der Verschiedenheit in Rasse und späterem Kirchenbrauch solche Uebertragung; Verf. hat sie jedenfalls nicht wahrscheinlich gemacht.] – A. N. Palmer, Relics of the ancient field-system of North Wales (Archaeol. R. I, 17) bespricht die noch vorhandenen Quillets (Ackerparzellen) in Erbistock bei Wrexham, deren ein Theil (durch die in Wales einst allgemeine Erbtheilung unter Söhnen) verschieden, der andere, normale, je ein Cyfar (= 2560 □Yards) gross ist. Dies Wort heisst Gemeinsam-Pflügen, d. h. mit einem Gespann, zu dem mehrere die Ochsen stellten. Seit Offa’s Zeit siedelten zwar hier Engländer, die aber seit dem 11. Jahrh. wieder Wallisern wichen; diese übernahmen von den Merciern nur einige Namen, nicht das Acker-System. – Fr. Seebohm: The Celtic open-field system (Vortrag in Cymmrodorion soc. laut Ath. 22III90, 373; Ac. 4I90, 14) sei von Deutschen undurchforscht und von Fustel de Coulanges vergeblich im alten Gallien gesucht; dieser wollte zuletzt die Ackergemeinschaft als Germanisch erklären. Sie bestehe aber im nw. Frankreich vor Fränk. Einfluss; denn die heutige Bewirthschaftung, landwirthschaftl.[WS 1] Ausdrücke und Chartulare der Bretagne zeigen ein mit Cornwall und Wales, dann auch mit Irland, verwandtes, also Keltisches System (das mit dem German. höchstens den Ursprung, in Arierzeit, gemeinsam habe) mit offener Flur. Deren Zeichen sind: 1. Dauernd eingehegt waren nur die Hofstellen des Dorfes; 2. Wiese und Ackerland dienen gemeinsamer Weide, ausser wann Gras und Korn wachsen; 3. Ackerland ist Privateigenthum; 4. Wiese und Acker sind in Hunderte von schmalen Streifen getheilt, von denen 30–60 an verschiedenen Stellen je einem Dörfler gehören. – H. Lewis [† 1884], ed. J. E. Lloyd, The ancient laws of Wales, viewed especially in regard to the light they throw upon the origin of some English institutions (1889. xvj 558 p.). Der erste Theil, über die alte Walliser Verfassung, ward als wohlgeordnete Stoffsammlung gelobt [SatR 1II90, 148; Elton, Ac. 8II90, 91; Ath. 1XI90, 58; Notes Qr. 18190, 60; Antiq. Febr. ’90, 85]. Verf. nützt mit juristischem Geist, gründlicher Kenntniss von Wales, [nur zu] grosser Vorliebe dafür und langjährigem Fleisse ausser der Urkunde von Carnarvon die Kymr. Gesetzgebung aus, die im 10. Jahrh. noch frühere, aus Kirchenrecht zu parallelisirende, Zustände fixirte. Sie ward aus drei örtlich geschiedenen Bearbeitungen, deren früheste Hs. um 1200 datirt, 1841 edirt. Vieles nun

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: landwirtschaftl.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 448. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_448.jpg&oldid=- (Version vom 5.1.2023)