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Lösung hängt das Verständniss der politischen und bürgerlichen Verhältnisse in älteren Zeiten ab. Längst hat man versucht, dieses Dunkel zu erhellen. Aber nachdem die Illusionen Savigny’s von der Fortdauer Römischer Städteverfassung vor der Kritik zerrinnen mussten, ist wenig Positives für Beantwortung der Frage nach dem Entstehen der Italienischen „Städtefreiheit“, wie die Forscher vor 50 Jahren sich auszudrücken pflegten, beigebracht worden; wenig, und für Florenz, dessen innere Entwicklung später doch die Aufmerksamkeit am meisten auf sich lenkt, nichts.

Für Pisa ist von Pawinski[1] nachgewiesen, wann das Consulat sich entwickelte, dass dasselbe nach langen inneren Kämpfen in die Erscheinung trat, und dass die Consuln dem Stadtadel angehörten. Aber aus welchen Wurzeln entstand das Consulat, aus welchen Keimen entwickelte sich die Selbständigkeit der Stadt? Die verdienstvolle Forschung bleibt uns die Antwort auf diesen Kern der Frage schuldig. Und ist das Entstehen der Selbständigkeit der Städte mit dem Auftreten des Consulates zu identificiren? Es wird meist angenommen, während doch innere Kämpfe um das Stadtregiment bereits eine mindestens relative Unabhängigkeit voraussetzen. Aus den folgenden Erörterungen wird hervorgehen, dass, als der Name der Consuln auftritt, derselbe wohl ein erhöhtes Mass an Selbstgefühl der Gemeinden zum Ausdruck bringen mochte, dass aber die Stellung, welche das Wort später bezeichnet, weit früher vorhanden zu sein scheint. In dem angedeuteten grösseren Zusammenhang soll dann für Florenz auch urkundlich nachgewiesen werden, dass die Stadt sehr lange vor dem Auftreten von Consuln auf weite Entfernung innerhalb der Grafschaft Gerechtsame ausübte, mithin ein in gewissen Grenzen selbständiges Glied der damals kraftvoll regierten Markgrafschaft Tuscien war.

Ficker ist in seinen bedeutsamen Forschungen zur Reichs- und Rechtsgeschichte Italiens der Frage über das Entstehen des Consulats aus dem Wege gegangen. Neuerdings hat in diesen Blättern Kap-herr dieselbe betreffs der Süditalienischen Seestädte behandelt. Er leitet für sie die Entwicklung des Consulats aus den Organisationen der Kaufleute her. Wenn er der Annahme

  1. Pawinski, Zur Entstehungs-Gesch. des Consulats in den Comunen Nord- u. Mittelitaliens. Berlin 1867.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_023.jpg&oldid=- (Version vom 16.10.2022)