Seite:De DZfG 1891 06 084.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

aspirare et ditiones suas velle in duo regna partiri visus Burgundiae et Frisiae: in hoc Hollandia, Zelandia, Gelria, Brabantia, Limburgum, Namurcum, Hannonia et dioceses Leodiensis, Cameracensis et Trajectina: altero Burgundia, Luxenburgum, Arthesia, Flandria, ecclesiaeque cathedrales Sadunensis, Tullensis, Verdunensis essent. Snoy zufolge kam dieser Plan auch in den geheimen Verhandlungen zwischen dem Habsburger und Burgunder zur Sprache[1]: loquutum etiam ferunt de regnis Frisiae et Burgundiae sibi constituendis, quae avidissimis auribus accepta visus non tam negare imperator quam dissimulare.

Alle Beachtung ferner verdient Cesner’s Bericht, der als seine Quelle ein am Hofe umlaufendes Gerede bezeichnet, mit der Mittheilung, dass unter anderem auch des Burgunders Verlangen, Länder wie Savoyen und Geldern nicht vom Reiche, sondern von Friedrich (natürlich als Römischem Kaiser) als Lehen zu empfangen, den so plötzlichen Abbruch der Verhandlungen verschuldet habe.

Was will diese bis dahin ganz unbekannte Unterscheidung, der nur die im Anfang des 15. Jahrhunderts aufkommende Unterscheidung zwischen den dem König und den dem Reich geleisteten Eiden[2] an die Seite gestellt werden könnte? Bedeuten kann sie von Seiten des Herzogs nur den Versuch einer Loslösung Deutscher Landestheile vom Reich, die durch eine nichtige äussere Ceremonie, durch Empfangen der Königskrone und der in Frage kommenden Länder aus den Händen des Habsburgers den Zeitgenossen möglichst verborgen bleiben sollte. Denn was hätte in Zukunft bei einer solchen Anschauung den jeweiligen Burgundischen König verpflichtet, um Belehnung mit den betreffenden Ländern beim jeweiligen Deutschen Herrscher einzukommen? – An Stelle des fehlenden Rechtes wäre die Macht der Thatsachen getreten.

Um den Werth der Nachricht zu beurtheilen, Folgendes. Die Verhandlungen der Trierer Zusammenkunft, die sich von Ende September bis zum 25. November hinzog und Ende October in Folge Uneinigkeit zwischen Karl und Friedrich ein ergebnissloses Ende gefunden zu haben schien, wurden Anfang November auf der Grundlage wieder aufgenommen, dass der Herzog Hilfe gegen den Türken versprach,

    Folgerungen daraus zu ziehen abdruckt, und F. Sweertius, Rerum Belgicar. Annales tom. 1 (Frankfurt 1620) im 11. Buche von Snoy’s Werk De rebus Batavicis p. 162.

  1. Vgl. Snoy a. a. O. p. 163 Z. 9 von unten.
  2. Vgl. Weizsäcker, Der Pfalzgraf als Richter über den König (Abhandl. d. k. Ges. d. Wiss. zu Göttingen Bd. 33, auch separat) S. 61 ff. und RTA. VI p. 63 Z. 3 ff., besonders Z. 14.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 84. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_084.jpg&oldid=- (Version vom 9.1.2023)