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dieses Friedens, das Ortsbild. Durch die Errichtung eines Weichbildes, Stadtkreuzes, Rolandsbildes u. dgl. wird ein Ort in directe Beziehung zum König gebracht, er wird eine civitas major, publica, regalis. Weichbild und Weichbildsrecht haben demnach eine ganz significante Bedeutung. Während die Ausdrücke Burgrecht und Stadtrecht gar keinen für die Stadt eigenartigen Gedanken erkennen lassen, während die Bezeichnung Marktrecht nur die sachliche Bedeutung der Stadt angibt, bezeichnet Weichbildsrecht klar die rechtliche Stellung der Stadt, denn ein Weichbild, und demnach jede Stadt ist ein unter besonderem Königsschutz und Königsfrieden stehender Ort.

W. Varges.     


Zur Oberrheinischen Historiographie des 14. Jahrhunderts. Von Ludwig Weiland liegen in den Abhh. d. Gesellschaft d. Wiss. zu Göttingen (1891) zwei „Beiträge zur Kenntniss der literarischen Thätigkeit des Mathias von Neuenburg“ vor: „Mathias’ von Neuenburg Fortsetzung der Chronik des Jacobus de Voragine“ und „Kritik der Vita Bertholds von Bucheck“[1]. Der letztere zeichnet sich durch eine eingehendere und genauere Analyse (als sie einst vom Referenten gegeben wurde) der verschiedenen Theile der von Mathias von Neuenburg abgefassten Biographie des Strassburger Bischofs aus; so gewinnen wir nach W. einen klaren Einblick in deren Entstehungsgeschichte sowohl als zugleich in die Arbeitsweise des Autors. – Hervorzuheben ist ferner die von W. aus einer Colmarer Hs. des 14. Jahrhunderts hier zum ersten Male veröffentlichte „Fortsetzung der Chronik des Jacobus de Voragine“: mit derselben beschäftigt sich der erste Beitrag. Wiewohl dieser auch lehrreich ist, kann dennoch Referent keineswegs der Ansicht W.’s beipflichten, dass wir für den Urheber jener Fortsetzung, die sich als ein dürftiger „Auszug“ aus der bekannten Chronik des Mathias von Neuenburg (aus der Strassburger Hs. A) – freilich vermehrt mit einigen nicht in der Chronik vorkommenden Nachrichten – darstellt, eben den Mathias selbst anzusehen haben. Der Charakter des Auszugs lässt sich nicht recht mit der sonstigen literarischen Thätigkeit des Biographen Berthold’s von Bucheck vereinen; und gerade die betreffenden Zusätze, welche also in keiner der uns bisher bekannten Handschriften der Chronik stehen, verrathen einen anderen Verfasser der Fortsetzung.

Was übrigens die in c. 13 derselben bezeichneten selbständigen Nachrichten angeht, und dann besonders c. 17 die Bemerkung über den Defensor pacis, „dessen in der Chronik [des Mathias von Neuenburg]

  1. Ein nachträglich erschienener Excurs zu denselben Beiträgen beschäftigt sich mit den „Baseler Nachrichten der Chronik“.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 90. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_090.jpg&oldid=- (Version vom 9.1.2023)