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Bibliotheken. Zur Frage der Versendung von Handschriften sind einige wichtige Verfügungen zu verzeichnen. Dass die Wiener Hofbibliothek künftig Hss. an andere Bibliotheksverwaltungen ausleihen wird, wurde von uns schon berichtet. Die näheren Bestimmungen findet man im CBl d. Preuss. Unterr.-Verw. und im CBl f. Biblw. 279–80 abgedruckt. Hervorzuheben ist, dass die normale Benutzungszeit für Druckwerke auf 6 Wochen, für Hss. auf 3 Monate festgesetzt ist. – Ferner ist in Wolfenbüttel auf Antrag Oberbibl. v. Heinemann’s eine Aenderung der Bibl.-Ordnung dahin erfolgt, dass Versendung von seltenen Drucken u. Hss. an auswärtige, besds. Deutsche Bibl. wieder zulässig ist Das Gesuch ist an den Vorstand der Bibl. zu richten. Frist auch hier 3 Monate. – Endlich hat die Baierische Regierung am 30. März verfügt, dass bei den in staatl. Verwaltung stehenden Baier. Bibliotheken für die Versendung von Druck- und Handschriften an ausserbaier. Bibliotheken die für Preussen bestehenden Grundsätze massgebend sein sollen. Von dem Preuss. Erlass, der diese Grundsätze aufstellte, haben wir im vorigen Jahrgang Nr. 125 Notiz genommen, und auf ihn gerade haben wir wieder hingewiesen, als wir dann (in Nr. 269) einen besonders drastischen Fall von schwerfälligem Verfahren zur Sprache brachten. – Dass auf diesem Gebiete so erfreuliche Fortschritte zu verzeichnen sind, soll nach dem CBl f. Biblw. vor Allem Geh.-R. Althoff zu verdanken sein. Zu hoffen ist nun, dass die Forderung der Gegenseitigkeit, die diesen Benutzungsordnungen allen gemeinsam ist, eine mächtige Waffe für weitere Ausdehnung des Handschriftenverkehrs wird.

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Ein vollständig neues Adressbuch der wissenschaftlichen Bibliotheken Deutschlands wird vorbereitet und soll im Laufe des Winters als Beiheft zum CBl f. Biblw. erscheinen. Es soll das zur Orientirung über Umfang, Inhalt, Geschichte, Zugänglichkeit der einzelnen Bibl. Nöthige in knapper Fassung enthalten und möglichst auf Orig.-Mittheilungen der Bibl.-Verwaltungen beruhen, denen zu diesem Zwecke Fragebogen zugegangen sind. Für den Nachweis weiterer Büchersammlungen, besds. älterer Stadt-, Kirchen- u. Familienbibliotheken (die reinen Privatbibll. einzelner Sammler sollen ausgeschlossen bleiben) oder für authentische Nachrichten über solche würde der Herausgeber des Adressbuches Bibliothekar Schwenke in Göttingen sehr dankbar sein. Derselbe ist gern bereit, local geordnete Verzeichnisse der bereits berücksichtigten Bibl. sowie Exemplare des Fragebogens zur Verfügung zu stellen.

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Vor der Schrift Gröpler’s, Büchereien mittelbarer Fürsten und Grafen Deutschlands und Oesterreichs sowie ehem. freier Dt. Reichsstädte, die schon in 2. Aufl. erschien, warnt Aloys Schulte sehr entschieden in der DLZ.

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Durch Erlass des Preuss. Cultusministeriums v. 30. April ist der Oberpräsident von Hannover angewiesen worden, die Arbeiten Prof. W. Meyer’s, der, wie früher von uns erwähnt, mit Katalogisirung der Hss. Preuss. Bibliotheken beauftragt ist, durch Recherchen der provinziellen Behörden nach vorhandenen Hss.-Beständen zu unterstützen. Prof. Meyer hat zunächst mit der Göttinger Univ.-Bibl. begonnen, unterstützt durch drei

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 201. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_201.jpg&oldid=- (Version vom 14.1.2023)