Seite:De DZfG 1891 06 211.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

biogr. Lexicon im 11. Bande (s. ’91, 44 d) bis Sölfverberg; – e) das Biogr. Woordenboek d. Noord- en zuidnederl. letterk. (s. ’91, 44 e) bis Lfg. 11 (Schroder); – f) die Belgische Biographie nationale (s. Bibliogr. ’90, 2386) bis Bd. XI fasc. 2 (A. van Leest). – g) K. v. Wurzbach’s biogr. Lexicon d. Kaiserth. Oesterreich (s. Bibliogr. ’90, 4235) ist mit Bd. 60 zum Abschluss gelangt. – h)[WS 1] Ein Russisches biograph. Wörterbuch wird von der kaiserl. Russ. histor. Gesellschaft geplant. Als Vorarbeit erschien im Mag. d. Russ. hist. Ges. Bd. 60 u. 62 (1887 u. 89) ein Verzeichniss der aufzunehmenden Namen. Ein Privatunternehmen dieser Art verzeichnen wir weiter unten bei den Russ. Lit.-Notizen.

[295

Die von der Russischen histor. Gesellschaft befolgte Methode, eine Liste der aufzunehmenden Namen der Oeffentlichkeit vorzulegen, wird bekanntlich auch von dem Englischen Unternehmen geübt. Im Athenaeum erscheint von Zeit zu Zeit eine lange derartige Liste für gewisse Theile des Alphabets. Die Allgemeine Deutsche Biographie hat von dieser Hilfe des grossen Publicums abgesehen, vielleicht, weil diese Art von Zusammenwirken bei uns überhaupt weniger entwickelt ist als in England. Bei dem jetzt bald herannahenden Abschluss des Werkes würde es aber doch vielleicht noch lohnen, die in einem Supplementbande nachzutragenden Namen zu veröffentlichen und dadurch die verschiedenen Fachkreise (nicht etwa nur die Historiker) zur Ergänzung der Liste anzuregen.

[296

Die Deutsche Verfassungsgeschichte besass bisher kein Buch, das für den akadem. Unterricht und zum Handgebrauch eine zweckmässige Auswahl von Urkunden geboten hätte. Jetzt sind nun gleich zwei Werke dieser Art erschienen: H. O. Lehmann, Quellen zur Dt. Reichs- u. Rechts-G. (Berlin, Liebmann. 309 p. 8 M.) und W. Altmann u. E. Bernheim, Ausgewählte Urkunden z. Erläuterung d. Verf.-G. Deutschlands im MA. (Berl., Gärtner. 270 p. 3 M. 40.) Wenn das erstere Buch nun auch zeitlich über das andere weit hinausgreift (es beginnt mit Cäsar und endigt mit der Verfassung d. Dt. Reiches), so fällt es doch in einem so beträchtlichen Theile seines Inhalts mit demselben zusammen (über zwei Drittel des Umfangs kommen auf das Mittelalter), dass eine eingehende Vergleichung nahe liegt. Diese ist auch insofern nicht uninteressant, als wir bald finden werden, wie eigenthümlich verschieden Jurist und Historiker dieselbe Aufgabe angefasst haben. Man gestatte uns dabei, ein wenig trockene, scheinbar äusserliche Statistik zu treiben.

[297

Gehen wir von dem Aeusserlichsten, der Zahl der Stücke aus, so finden wir bei A. u. B. im Ganzen 87, bei L. bis zum Schluss des Mittelalters 104 Nrr. Diese grössere Fülle bei L. wird aber dadurch wett gemacht, dass vielfach bei ihm nur Excerpte, oft nur einzelne Paragraphen aus längeren Urkunden gegeben sind, und die formalen Bestandtheile, sogar die Daten, fast immer fortbleiben, während A. u. B. die aufgenommenen Stücke (selbst so umfangreiche wie die Goldene Bulle, das Strassburger Stadtrecht u. das Oesterr. Landrecht) stets und grundsätzlich im vollen Wortlaut abdrucken. Es ist das ein Umstand, der sehr zu Gunsten des letzteren Buches spricht, besonders bei den Historikern, die mehr noch als die Juristen auf die Form

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: g) (vorher verwendeter Indexbuchstabe wiederholt).
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 211. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_211.jpg&oldid=- (Version vom 14.1.2023)