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L. Devillers[1] fand in dem von ihm verwalteten Archiv zu Mons interessante Nachrichten über Louis von Luxemburg, Grafen von Saint Pol und Connetable von Frankreich, der nach einander Karl den Kühnen und Ludwig XI. verrieth und dann durch Spruch des Pariser Gerichtshofes am 19. December 1475 hingerichtet wurde.

Den Antheil Belgiens an der grossen Renaissancebewegung sucht F. Nève in seinem Buche La renaissance des lettres etc. en Belgique[2] näher zu bestimmen. Ein besonders beachtenswerthes Capitel desselben ist Erasmus und dessen neueren Biographen gewidmet: Nève veröffentlicht hier das Resultat seiner Forschungen über Erasmus’ Aufenthalt und Studien in Brabant. Ferner beschäftigt er sich mit Thomas Morus, der zwei Mal in den Niederlanden weilte, mit Martin Dorpius, einem der berühmtesten Philologen der Artistenfacultät, und mit Guy Lefèvre de la Borderie, einem Französischen Orientalisten, dessen Thätigkeit vornehmlich der Veröffentlichung der Semitischen Texte der Biblia regia galt. Den Schluss macht Nicolas Cleynaert oder Clenardus, der Erneuerer der grammatischen Studien und Lehrer der Belgischen Studenten in der Hebräischen und Arabischen Sprache, deren Studium er auf beschwerlichen Reisen in Spanien und Afrika mit einem bewundernswerthen Scharfsinn oblag.

16. Jahrhundert. In einem Aufsatz, betitelt Nouvelles recherches sur Adrien d’Utrecht[3] berichtet E. Bacha über Nachforschungen nach den Staatspapieren Hadrian’s VI., welche nach dem Tode des Papstes von seinem Secretar, dem Lütticher Domherr Hezius, bei Seite geschafft worden wären; in Folge dessen ist uns die Geschichte der Regierung dieses der Reformation geneigten Papstes nur sehr unvollständig bekannt.

A. de Ridder hat die Rechtmässigkeit der Ansprüche Karl’s V. auf das Herzogthum Burgund untersucht[4]. Im Gegensatz zu van Praet meint er, dass der Kaiser das Recht des Stärkeren nicht missbraucht habe, als er Franz I. im Frieden von Madrid zur Herausgabe eines Landes zwang, welches einst seiner Grossmutter widerrechtlich entrissen worden war und auf welches er unbestreitbare Rechte besass. Das Buch ist ein vortreffliches Capitel aus der Staaten-G. des 16. Jahrhunderts.

  1. Documents relatifs à l’arrestation de Louis de Luxembourg à Mons en août 1475 (CR de la comm. r. d’hist. 17, 302–18).
  2. Vgl. Bibliogr. ’91, 2327.
  3. Vgl. Bibliogr. ’91, 596.
  4. Vgl. Bibliogr. ’91, 603 und RH 46, 375–7.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 386. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_386.jpg&oldid=- (Version vom 25.1.2023)