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eine besondere Anziehungskraft ausgeübt zu haben. Wie früher Maximian, so adoptirte er jetzt auch dessen kräftigeres und roheres Gegenbild, und vermählte Galerius zugleich mit seiner Tochter Valeria, wie ja auch Constantius, der jetzt zum Sohne seines Mitregenten erhoben wurde, schon vorher dessen Eidam gewesen war[1]. Nach ihren neuen Vätern erhielt jener den Beinamen Jovius, dieser Herculius[2].

Am 1. März 293 wurden beide den Heeren vorgestellt und von ihnen zu Caesaren ausgerufen[3]. Durch Schaden klug geworden, legte ihnen Diocletian nicht mehr die Beschränkungen auf, wie seinem ersten Caesar, sondern verlieh ihnen freigiebig alle Machtbefugnisse und Ehren, welche sich mit ihrer untergeordneten Stellung den Augusti gegenüber irgend noch vertrugen. Sie erhielten das Consulat für das nächste Jahr, das Recht, mit ihrem Bilde Münzen zu prägen und die Siegestitel, welche ihre Väter künftig erwarben, sich gleichfalls beizulegen; selbst die tribunicische Gewalt blieb ihnen nicht versagt. Von den älteren Kaisern unterschieden sie sich nur durch den Mangel des Augustustitels, des Oberpontificats und des Imperium[4], d. h. des Commandos unter eigenen Auspicien. Die Heere wollten Diocletian und Maximian wenigstens rechtlich in ihren Händen behalten, wenn auch ihre Caesaren factisch eben so selbständig an deren Spitze standen, wie sie. Die Trennung der Residenzen und die damit verbundene Theilung der Verwaltungsbezirke wurde jetzt für alle vier Kaiser durchgeführt[5]. Constantius erhielt die Länder westlich der Alpen[6], Maximian Italien mit den nördlich angrenzenden Provinzen und Africa[7], Galerius die Balkanhalbinsel, im Norden bis zur Donau, im Westen bis zu einer Linie, die

  1. Lact. l. l. 9; Anon. Vales. 1, 1; Eutr. IX 22; Vict. Caes. 39, 24; epit. 39, 2; Zon. XII 31; XIII 1; Eumen. paneg. VI 7; 14.
  2. Vgl. S. 46 Anm. 2.
  3. Das Datum nennen Eumenius paneg. V 3; Lact. 35. Das Jahr ergibt sich aus der Zählung der tribunicischen Gewalten im Preisedict CIL. III S. 824 und aus CIL. II 1439, einer Inschrift, welche gleich nach der Erhebung der Caesares gesetzt ist und die achte tribunicia Potestas des Maximian (293) nennt.
  4. Alles dieses ergibt sich aus ihrer Titulatur in den Inschriften, namentlich im Preisedict.
  5. Lact. de mort. pers. 7; Vict. Caes. 39, 30.
  6. Lact. de mort. pers. 16; Julian. or. II p. 51 D.
  7. Lact. de mort. pers. 8; 15; Julian. l. l.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 69. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_069.jpg&oldid=- (Version vom 30.1.2023)