Seite:De DZfG 1892 07 132.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

den beiden Königen das förmliche Versprechen abforderten, den Frieden nicht zu schädigen, und denjenigen, der sein Gelöbniss brechen würde, mit einem gemeinsamen Angriffe bedrohten[1].

Also unmittelbar vor der Bartholomäusnacht hatte die Curie so wenig eine Vorahnung dieses Ereignisses, dass sie den Krieg zwischen Frankreich und Spanien und damit den Sieg der Hugenotten für unmittelbar bevorstehend hielt. Damit ist die Schuldlosigkeit des Papstes an der Bluthochzeit unwiderleglich erwiesen, das Nichtvorhandensein einer langen Prämeditation seitens der Französischen Regierung noch wahrscheinlicher gemacht.

Während der Papst derart verzagte, hatte sich in Frankreich die Wendung schon vorbereitet. Die katholischen Führer in Paris, und an ihrer Spitze die Königin-Mutter, hatten den ihnen soeben als blosse Möglichkeit vorschwebenden Plan, sich des Admirals zu entledigen, mit Bestimmtheit gefasst; denn nur so, meinten sie, könne der Friede und zugleich der massgebende Einfluss Katharinens gewahrt werden. Niemand wurde von dem Projecte unterrichtet, als Salviati, der Verwandte der Regentin, und auch dieser nur unter der Bedingung, das Mitgetheilte vor Jedermann, selbst vor dem Papste, geheim zu halten. Er begnügte sich also, am 11. August Como zu melden, dass er lange mit der Königin und dem Cardinal von Bourbon über die gegenwärtige Lage verhandelt habe: „schliesslich darf ich hoffen, dass unser Herrgott mir die Gnade erweisen möchte, Ihnen eines Tages etwas zu schreiben, was Sr. Heiligkeit wohl zur Freude und Befriedigung gereichen wird“[2].

Salviati blieb seiner Zusage der Geheimhaltung derart getreu, dass wir leider während der nächsten Tage durch ihn nichts von der weitern Entwicklung des Mordplanes erfahren. Der Cardinal von Como machte deshalb später dem Nuntius lebhafte Vorwürfe. „Eure Herrlichkeit“, schreibt er ihm am 8. September, „zeigt in Ihren Briefen, dass Sie die Anzettelung (il maneggio) dieser gegen die Hugenotten verübten That längst vor dem Ereignisse gekannt haben; indess es wäre gut gewesen,

  1. Ebendaselbst: Sitzung des Senates v. 22. Aug. – Weder Gar noch Martin kennen dieses überaus wichtige Aktenstück.
  2. Rom, Vatic., Nunz. Francia, 5; „sperando alla fine che il Nro Sre Iddio mi debba conceder gratia di potergli scriver un giorno qualche cosa da reccare à S. Bne allegrezza e contento“.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 132. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_132.jpg&oldid=- (Version vom 4.2.2023)