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auf einem Frankfurter Tage im Februar 1400, hat man den Kurfürsten durch Aufnahme in die Candidatenliste wieder gewonnen; damals erst ist der so abgeänderte Vertrag, und zwar mit einer kleineren Zahl von Fürsten, abgeschlossen worden. Der Kurfürst erschien in Folge dessen auf dem neuen Frankfurter Tage vom Mai und Juni, wo man mit dem Absetzungs- und Neuwahlsplan endlich in die Oeffentlichkeit trat; sogleich aber erfolgte dort auch sein endgiltiger Bruch mit der Partei der Rheinischen Kurfürsten, wohl als er sah, dass Ruprechts Erhebung beschlossene Sache sei.

Mit diesen wirklichen Vorgängen nun steht die officiöse – ja man darf sagen officielle – Darstellung der Wahlgeschichte, die von Pfälzisch-königlicher Seite verbreitet wurde, wie W. im Folgenden zeigt, in einem höchst bemerkenswerthen Widerspruch. Es handelt sich dabei nicht um blosse Ungenauigkeiten sondern um eine kecke bewusste Geschichtsfälschung, begangen unmittelbar nach den Ereignissen zur Förderung politischer Zwecke.

W. selbst bezeichnet diese Aufdeckung einer halb diplomatischen halb publicistischen Lüge als „Kritik der falschen Darstellung, als ob Sachsen gar nicht candidirt hätte (gegen Sobernheim)“, und er notirte sich auf dem ersten Blatte des Manuscriptes, dass das Ganze „ganz neu gefunden“ sei. Das wenige, was an dem Text geändert wurde, ist mit eckigen Klammern bezeichnet. In der Anmerkung 1 auf pag. 146 verwies W. auf „die Partie wo von dem Nichterscheinen Sachsens gehandelt wird“. Damit ist ganz sicher das früher mitgetheilte Bruchstück gemeint.

Es ist dies nun leider das Letzte, was aus des Dahingeschiedenen Nachlass unverändert an die Oeffentlichkeit kommen kann. Die beiden Abhandlungen, die ich in meinem Nachruf Bd. 2 p. 338 erwähnte, sind seitdem in den Abhandlungen der Berliner Akad. und in der Histor. Zeitschrift (vgl. Bibliogr. ’90, 1021 a und 3102) erschienen. Die Concepte zur Geschichte der Pfälzischen Thronbestrebungen und zur Geschichte Ruprechts entziehen sich nach W.’s. Grundsätzen durchaus der Publication. In Reinschrift liegt nur noch eine „Erzählung von Herzog Friedrichs Tod“ vor; sie behandelt den Ueberfall von Fritzlar, wo Herzog Friedrich von Braunschweig auf der Heimreise vom Frankfurter Tage am 5. Juni 1400 erschlagen wurde, und erörtert besonders die sich daran knüpfende Schuldfrage sowie die Ausbildung einer sagenhaften Tradition. Der Gegenstand ist, seit W. ihn untersuchte, mehrfach behandelt worden; seine Ausführungen bestätigen in der Hauptsache nur das wohl schon feststehende Ergebniss, enthalten aber in Nebenpunkten so viel Eigenthümliches, dass der Abdruck noch immer lohnen wird. Nur bedürfen sie einer genauen Durchsicht und Ergänzung, eben mit Rücksicht auf die neuere Literatur. Hoffentlich gelange ich bald dazu, den Lesern dieser Zeitschrift die Abhandlung vorzulegen und damit selbst ein Thema wieder aufzunehmen, das vor bald vierzehn Jahren die ersten näheren Beziehungen des jungen Studenten zum Herausgeber der Deutschen Reichstagsacten knüpfte.     [L. Q.]


Dass der projectirte oder vorbereitete Vertrag der Kurfürsten mit andern Fürsten zu Mainz am 19. Sept. 1399 auch wirklich endgiltig abgeschlossen worden sei, hat K. Ruprecht wenige Tage nach seiner Wahl in aller Form behauptet. Am 30. Aug. 1400 nämlich haben drei Bevollmächtigte von ihm den Frankfurter Rath zu seinem sofortigen

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 143. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_143.jpg&oldid=- (Version vom 1.12.2022)