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nebst den übrigen Quellen zur G. der Päpste bis 1300, ungefähr 4 Bände, vorläufig zurückgestellt; c) Libelli de lite imperatorum et pontificum, Schrr. üb. d. Investiturstreit, noch ein 2., abschliessender Band unter der Presse; d) Scriptores rer. Sicularum, G.-schreiber des Normannenreichs in Sicilien, 1 Band; e) G.-schreiber der Stauf. Zeit, namentlich Italienische Qn. und kleinere Dt. Denkmäler bis 1300, zur Vollendung der Folioausgabe, 5–6 Bände zum Theil im Druck oder in Vorbereitung durch Prof. Holder-Egger; f) Dt. Chroniken des späteren MA., davon jetzt 3 Bände von Germanisten bearb. im Druck, wozu noch 8–10 kommen könnten; g) Geschichtschreiber der beiden letzten Jhh. d. MA., sind mit Ausnahme weniger Fortsetzungen [älterer Werke] noch unberührt geblieben. Wenn auch die zahlreichen und oft geringwerthigen Chroniken dieser Zeit nur in engerer Auswahl aufzunehmen wären, würden sich 20–30 Bände leicht mit ihnen füllen lassen, ohne den Stoff zu erschöpfen.

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III. Leges. a) Die Volksrechte, d. h. die Gesetzgebung der German. Reiche der Völkerwanderung bis auf Karl d. Gr. herab, erfordern noch 4 ½ Bände, von denen einer (Leges Burgundionum) sich im Druck, einer sich in Vorbereitung befindet; b) Die Gesetzgebung der Fränk. Könige (Capitularien) unter Anschluss der Synoden und mit Einschluss der Fälschungen des sogen. Benedictus Levita, erfordert noch 3 ½ Bände, von denen 2, von Dr. Bretholz u. Krause bearbeitet, im Druck sind; c) Die Gesetzgebung des Dt. Reichs bis auf die Gold. Bulle Karls IV., 3 Bände in Bearbeitung durch Prof. Weiland; d) Placita, d. h. Gerichtsverhandlungen von der Merowingischen Zeit an, 1–2 Bände durch Dr. Hübner vorbereitet; e) Die Dt. Stadtrechte bis 1300, von Prof. Frensdorff vorbereitet, der Umfang schwer zu bestimmen, doch wird man mindestens 5–6 Bände rechnen dürfen.

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IV. Diplomata (d. h. Kaiser- und Königsurkk. mit Ausschluss aller anderen): a) Die Zeit der Karolinger (751–911), auf 3 Bände zu veranschlagen, vorläufig übergangen und ganz besonders dringend; b) Für das von Prof. v. Sickel bearbeitete 10. Jahrhundert (bis 1002) fehlt noch 1 Halbband, bis 1892 zu erwarten; c) Der Zeitraum von Heinrich II. bis Heinrich VI., d. h. bis gegen Ende des 12. Jahrhunderts, von Prof. Bresslau übernommen, dürfte etwa 8 Bände füllen; d) Das 13. Jahrhundert wird allein fast denselben Umfang beanspruchen, wie das 11. u. 12. zusammen.

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V. Epistolae. a) Das Registrum Gregorii, d. h. die Briefe und Erlasse des P. Gregor I. (590–604), durch den Tod des Dr. Ewald, der nur einen Halbband vollendet hatte, unterbrochen, von Dr. Hartmann in Wien fortgesetzt und wieder im Druck, erfordert noch 1 ½ Bände; b) Die Zeit der Merowinger, 1 Band, zum grossen Theil von Dr. Gundlach bearbeitet, wird noch 1891 erscheinen; c) Die Zeit der Karolinger, in Vorbereitung, erfordert mindestens 3 Bände; d) Von 911–1100 werden etwa 2 Bände gebraucht; e) Regesta pontif. Romanorum des 13. Jh., aus besonderen Gründen vorweg genommen und von Dr. Rodenberg herausgegeben, gelangen mit dem 3. Bande bis 1892 zum Ende; f) Seit dem 13. Jahrhundert ist die Zahl der Briefsammlungen und Briefsteller

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 156. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_157.jpg&oldid=- (Version vom 6.2.2023)