Seite:De DZfG 1892 07 170.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

am Gymnasium die Geschichte und das Französische zu streichen. – – – Diese Frage hat die Reichsschulcommission nicht beschäftigt, da sie hierfür als nicht competent erachtet wurde“. Die Notiz ist ohne Widerspruch geblieben, aber es scheint, als sei die Absicht wenigstens vorläufig fallen gelassen worden. Sollte es Ernst damit werden, so müsste diese Reform die Kritik der Fachleute auf’s schärfste herausfordern. Es ist ja kaum eine Frage, dass das ganze Examenswesen sehr der Reformen und der Einschränkung bedarf. So lange aber ein Examen besteht, wird die Ausscheidung eines einzelnen Lehrgegenstandes zur Vernachlässigung desselben, mindestens seitens der Schüler, führen. Das Examen ist auch gerade in der Geschichte verhältnissmässig unbedenklich. Zwar kann schwerlich dabei constatirt werden, ob der Schüler von historischer Auffassungsweise und historischem Zusammenhange eine rechte Vorstellung hat, aber daneben ist doch ein Gerippe historischer Daten unentbehrlich. Werden nur die Forderungen hier auf das Nothwendige beschränkt, so ist die Aneignung des Stoffes ohne Ueberlastung des Gedächtnisses sehr leicht möglich, die Prüfung aber eine verhältnissmässig leichte und zuverlässige. – Es scheint uns, dass dem Gedanken eine missverstandene Vorliebe für die „Culturgeschichte“ zu Grunde liegt, die man im Examen nicht so leicht abfragen kann und für die man die festen Daten der politischen Geschichte glaubt entbehren zu können: Es würde die Gefahr naheliegen, dass der Unterricht dann vor lauter unbestimmten Allgemeinheiten u. lauter Pragmatismus den festen Boden des Thatsächlichen unter den Füssen verlöre. Gerade im Interesse einer verständigen Ausbildung der culturgeschichtlichen Seite des Unterrichts, mit der gewiss die ganze jüngere Generation auf das lebhafteste sympathisirt, wäre es zu bedauern, wenn man durch solche Fehler wie die Beseitigung des Examens und übertriebene Missachtung der „Jahreszahlen“ den Gegnern jeglicher Neuerung in die Hände arbeitete.

[56

Archäologische Feriencurse. (s. ’91, 221 f.) finden in diesen Osterferien ausser in Berlin (20.–28. Apr.) und Trier auch in München (19.–24. Apr.) und in Dresden (19.–23. Apr.) statt; die in München (für 16 Baierische Gymnasiallehrer) leiten Geh.-Rath H. v. Brunn u. Prof. A. Flasch aus Erlangen; die in Dresden Geh. Hofrath J. Overbeck, Prof. G. Treu, Prof. Th. Schreiber u. Dr. P. Hermann.

[57

Ein Grundriss der Welt-G. u. der Quellenkunde für Historiker, Lehrer, Examinanden und andere Gebildete ist soeben von Dr. Karl Walcker, Docent der Staatswiss. an der Univ. Leipzig, veröffentlicht worden (Karlsruhe, Macklot. 10 M.). Auf 304, spatiös gedruckten Seiten unternimmt es der Verf. das auf dem Titelblatt gegebene Versprechen einzulösen. Was zunächst die Quellenkunde anlangt, so will er keineswegs „ein vollständiges Verzeichniss aller besseren Schriften“ geben, aber nach welchem Princip er ausgewählt hat, bleibt unklar und, was er bietet, schrumpft bei näherer Betrachtung auf die allgemein üblichen Citate zusammen. Kurze krit. Bemerkungen über die aufgeführten Bücher bilden nicht einmal die Regel. Nur eines wird etwas ausführlicher behandelt: „Zum Gebrauche für Gymnasiallehrer“, sagt W. in seiner Vorrede,

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 169. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_170.jpg&oldid=- (Version vom 9.7.2023)