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Schande nennt, betraf nur die Gutsdomäne, nicht das Bauernland. Domesday erwähnt die sicher bekannten Gutsgrenzen nicht; es will nicht Land vermessen sondern Steuer gleichmässig basiren; Kirche und Adel sollten sich nicht ferner zum Schaden des Volkes befreien [? Dies ist zu demokratisch gedacht]. Aus der Zahl der Pfluggespanne erhellte die Bodenrente des Gutes am leichtesten. Ein Pflugland, das Carucata im Norden, Hida im Süden heisst, in der Regel zu 4 Virgatae, ist eine Steuereinheit, kein Flächenmaass; für die Hida bezw. Carucata-Fläche belegt Verf. Ausdehnungen von 80–300 bezw. 50–240 Acres; demgemäss schwankt die Virgata zwischen 15 u. 72 Acres. [1 Acre = 40,6 Ar ist ein Rechteck, dessen Langseite (furlong, quarentena) 40 perticae, dessen Basis (auch „acra“) 4 perticae misst. Der Cornische Acre ist grösser nach Round Archl. R. I 60.] – I. Taylor, Domesday survivals, besonders in Yorkshire. Reste altgerman. Landwirthschaft lebten hier noch vor Kurzem in Fronden, Naturalabgaben, Gemenglage, jährlicher Weideverlosung, Gemeinschaft des Dorfhirten. Im 11. Jh. überwog Weide die Ackerflur wie 6 (bis 2) zu 1. Der Villan besass meist 2 Ochsen; vier thaten sich zum 8Ochsenpflug zusammen. Der Grundzins betrug 1–2 Pence pro Acre und, wo Fronde abgelöst war, 4 Pence. Noch eine Flurkarte von 1809 zählt bei einem Gute von 999 Acres 98 in 18 Streifen dem Pfarrer zu, was bei Dreifelderwirthschaft 12 mit Ertrag bedeutet; dies stimmt genau zu Aethelred’s Zehntengesetz und zum Domesday, das, Brache nicht mitrechnend, auf jenes Gut 12 Carucaten rechnet [vgl. DZG II 510 f.; 515; VI 165]. – Ders.: Wapentakes and hundreds seien keineswegs bloss zwei Namen Einer Einrichtung. In der Denalagu haben nur einige Grafschaften noch dieselben Wapentakes wie im 11. Jh., andere mehr Hundreds, andere weniger [vgl. DZG VI 167]. Hundreds innerhalb von Wapentakes seien ältere kleinere bürgerliche Engl. Bezirke [?], während zu Wapentakes die Skandinav. Krieger erschienen, und je drei [?] zu einem Wapentake zusammengelegt. [? Riess HZ 65, 168 bemerkt, die Namen North-, Middle-, Southhundred beweisen vielmehr Dreitheilung eines Ganzen.] Ein solcher Bezirk bildet die Einheit zur Seevertheidigung und umfasst 300 Hiden. [? Nach W. H. Stevenson bestehen die Wapentakes vielmehr aus 2–14 jener Hundreds, und jedes Hundred sei hier das Landhundred von 12 Carucaten. Er trennt Hundreds of land in Domesday (EHR 1890, 95) vom Verwaltungsbezirke Hundred. Domesday hat Hundretum zu 12 Steuerpfluglanden in den Grafschaften Leicester (wo der Buchschreiber die Sigle hd als hida falsch auflöste, wie umgekehrt bisweilen hundred falsch für hida steht), Rutland, (Derby?); es begegnet auch im Lincolnshirer Grundbuch von c. 1115. Domesday katastrirt ein Gut meist in 3, nur bisweilen gleichen, Zahlen: 1. wieviel Hidae (im Norden Carucatae) ad geldum d. h. nach steuerpflichtigen Pfluglanden; 2. wieviel Terrae ad carucas d. h. wirklicher Ackerfläche; 3. wieviel Pfluggespanne.] – Taylor, The ploughland and the plough. Domesday verzeichne in Ostyorkshire eben oder halb so viele [Stevenson leugnet die Regelmässigkeit des Verhältnisses] Carucae (Pflüge) als Carucatae ad geldum. Folglich bedeute [?] letzteres die auf nur Einem Felde und ersteres die im Ganzen mit Einem Pfluge jährlich bestellte Fläche [?]; bei Dreifelderwirthschaft sei Car. ad geldum = 60 [?] Acres,

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 190. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_191.jpg&oldid=- (Version vom 18.2.2023)