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oder, wo ein Kronvasall weniger Afterlehen errichtet hatte als das Debitum Ritter umfasste, das Debitum. Er verlor also nie und gewann oft; z. B. zahlte Durham vor 1166 nur für’s Debitum, nämlich für 10 Lehen, nachher für Vetus + Novum (die wirkliche Afterlehenzahl) nämlich für 70. Die Barone merkten wohl die Ueberlistung nicht [?]. Das Debitum nun erschliesst R. aus den Antworten der Barone und den Pipe-Rollen bis in möglichst frühe Zeit hinauf höchst feinsinnig. Die 40 Prälaten schulden vor 1166 zusammen 784 Ritter, davon Canterbury, Winchester, Lincoln, Peterborough und Glastonbury je 60, Chichester und kleine Klöster je 2 und 1. Es fehlt Carlisle, das erst 1123 gegründet war, Rochester [weil Canterbury’s Afterlehn?] und Freialmosenland, weil eximirt [s. vor. S.]. Bei den Laien steht Debitum bei 108 Baronen fest: Robert Heinrichs I. Sohn schuldet 100 Ritter, mehrere Grafen je 60, elf Barone je 5, aber alle (mit 13 Ausnahmen) eine durch 5 theilbare Zahl. (Folglich entsprang diese Zahl einem willkürlichen System und nicht der Grundrente, der Anzahl von Fünfhidengütern [s. o. E4], der allmählichen Afterverleihung oder überhaupt einer langsamen Entwickelung [welcher herrschenden Meinung Barkly vor. S. folgt]). Nun machen 10 Ritter 1 Constabularia des damaligen Engl. Lehnsheeres und eine Einheit im Normann. Heere und Grundbesitz. Also die Normann. Krone (und zwar [wie Vf. EHR Jan. 1892 beweisen wird] Wilhelm I.) verlieh rein feudalistisch die Baronien gegen festes Servitium militum und schuf durch eine [im Wortlaut verlorene] Verordnung ein für England neues Besitzrecht. Domesday schweigt freilich davon, ist aber auch keine Kriegsmatrikel. Fraglos durchbrach der Eroberer die angebliche Continuität der Engl. Verfassung auch im Heerwesen. An Schildgeld zahlt der Baron 1165 so viel Mark als er 1166 Ritter im Debitum angibt. Dies Scutagium kommt schon 1127 vor, und seine Idee, Geldzahlung statt Kriegsdienst an Stellvertreter [schon Angelsächsisch] oder Fiscus, bereits im Domesday. Jedes Lehen zahlt 2 Mark, 1 £, 1 Mark, was 8 (bezw. 6,4) Pence für 40 Tage macht. Sah der Eroberer im Normann. Ritterlehen ein Bollwerk gegen Angelsächs. Aufruhr und begünstigte er also die Afterleihe, so wurden später die Feudalen der Krone gefährlich, und gegen sie wie nach aussen fand Heinrich II. Söldner sicherer; er bildete also das Schildgeld weiter aus. Er forderte gegen den Bruder 1156 von den Prälaten 1 £ fürs Debitum (Canterbury bestritt wohl nur die Nothwendigkeit), 1159 gegen Toulouse eine Steuer nach 8 verschiedenen Methoden, darunter 2 Mark auf’s Debitum, was bei 28 Prälaten 1101 Mark einbrachte. Diesen presste er daneben aber 4442 Mark ab; nur gegen letztere Willkür klagen die Schriftsteller. Gervas’ Angabe einer Summe von £ 180 000 ist Unsinn. Die Laienbarone zahlten nur 2561 Mark d. h. für 1280 Ritter, zogen also zur Hälfte persönlich gegen Toulouse [dies gegen Robert von Torigny und neuere Meinung]. Spätere Scutagien wurden erhoben 1161/2, dann 1165 auf’s Lehen 1 Mark und ein vielfaches von 15 ¼ Schilling (d. i. Halbjahrssold des Serviens: 183×1 Penny). Canterbury zahlte von 84 ¾ Lehen, nämlich von 60 im Debitum und ausnahmsweise auch schon von 24 ¾ im Novum feoffamentum, weil es confiscirt war; sonst hätte statt des Königs der Erzbischof das Geld für die 24 ¾ (bis 1166) eingesteckt. Die Krone besass im Ganzen an Servitia debita keineswegs 60 000 oder 30 000 Ritterlehen (wie Ordric

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 209. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_210.jpg&oldid=- (Version vom 10.3.2023)