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gemacht. Zu vergleichen sind Wilhelms von Schottland und Johanns Huldigungen, die trotz viel realeren Garantieen and günstigeren Umständen, dennoch den Lehensherren, auf die Dauer keine Obermacht sichern.] Hoveden benutze zum Juni 1193, neben dem eingeschalteten Document, in den voraufgehenden Worten ein zweites. [Er mengt das da Abweichende wohl nur aus einem anderen Verhandlungsstadium hinein.] Richards Versprechen bezüglich der Welfen ging nicht darauf sie zu bekämpfen, sondern nur sie zur Unterstützung des Sicil. Zuges zu bewegen. [Wäre der Kaiser von Richard befriedigt gewesen, falls Richards Vermittlungsversuch misslang?] Die Belehnung mit Arelat bezweifelt Bloch. [Was war sonst Richards „Reichsvermehrung“? Wieso ward er zur Königswahl 1198 geladen? Vielleicht hängt Richards Siegeländerung im April 1198 zusammen mit seiner Lösung vom Lehensbande, die die Engl. Offiziösen dem sterbenden Kaiser nachsagen]. – *E. R. Kindt, Gründe der Gefangenschaft Richards I. von England (Diss. Halle ’92). Heinrich VI. befahl die Gefangennehmung nicht [sah sie aber, wie Jedermann wusste, gern]. Er verhandle gegen Richard kraft höchsten Richteramts [?]: jener war u. a. wegen Verrath des Heil. Landes angeklagt [bona fide?]. Er fordere Englands Lehensunterthänigkeit aus nothwendiger klarer Politik [?], nicht bloss aus dem Weltherrschaftsplane, und dehne die Haft Richards [nur?] wegen dessen Sträuben gegen die Huldigung aus; erst zuletzt gebe Richard nach, [nur?] weil er Auslieferung an Frankreich fürchtete. Coggeshale und Newburgh schöpfen nirgends aus Hoveden; Gleichklänge, hier auch für die Schl. bei Hittin nachgewiesen, stammen aus Relationen und [dies beachtenswerth!] nicht aus des Caplan Anselm oder des Milo von Le Pin Büchern: solche citirt der Peterborougher Chronist nur, weil er den Coggeshale, den er auch sonst benutzt, missdeutet.

Universitäten. H. Denifle, aux. Aem. Chatelain, Chartularium Univ. Parisiensis I: 1200–86 (Par. ’89) 4°. Diese 585 Nummern, worunter viele ungedruckt, ja selbst Jourdain unbekannt waren, bilden mit der fleissigen Erklärung des gelehrten Hrsg. eine der wichtigsten Quellen zur Bildungsgesch. auch der Anglonorm. Geistlichkeit. Gleich auf S. 1 wird Rain[ald später Bisch. v. Bath] empfohlen [= Jaffé2 11 040]. Hrsg. erhellt das Leben Gerhard Puella’s (9; 45) und Eustachs von Ely (15), bessert und erklärt Briefe des Johann von Salisbury, Thomas Becket, Peter v. Blois (16–37), von St. Alban’s an Richard v. St. Victor [vergl. Mon. Germ. 28, 5; der p. 40 Empfohlene wird Guarin sein; zu Langton und Courçon vgl. Anglonorm. G.-Qu. 320]. Auch Engl. Universitäten beleuchtet D.’s Einleitung über Paris’ Anfänge; für sie kommen in Betracht Heinrichs III. Einladung an Pariser Scholaren 1229, das [angebl.] Verbot der Civilrechtslehre [s. Index unter Leges, Oxonia (auch p. 211), Anglicorum natio (auch XVII), Minoriten p. 135]. Von einzelnen Gelehrten betreffen die Brit. Inseln: Adam Anglicus, v. Marsh; Alan v. Beccles; Alexander Anglicus, v. Hales, Neckam; Bartholomaeus Angl.; Beda; s. Edmund; Gerard Cambrensis; Guillelm v. Durham, Leicester (p. XVI), Nottingham, W. de Maddele; Henricus Anglicus, H. Bisch. v. Worcester; Jocius v. London; Johann Anglicus, Blund, Garlandia, v. Lexington, v. Peckham, v. Siccavilla, Scotus,

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 250. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_251.jpg&oldid=- (Version vom 25.2.2023)