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Die Anfänge Constantin’s des Grossen.
Von
Otto Seeck.

(Schluss.)

Seit seiner Entstehung hatte das Kaiserthum daran gearbeitet, die Rechtsunterschiede der Städte und Provinzen auszugleichen; doch die Privilegien der Stadt, welche sich einst den Weltkreis unterworfen hatte und ihn noch immer als ihr rechtmässiges Eigenthum betrachtete, hatte noch kein Herrscher ernstlich anzutasten gewagt. Alljährlich wurden ungeheure Summen für die Fütterung und das Vergnügen des Römischen Pöbels verschleudert, aber das Geld dazu mussten fast ausschliesslich die Provinzen hergeben. Die Hauptstadt selbst war von jeder direkten Steuer befreit, wenn sie auch von den indirekten, deren Druck viel weniger empfunden wurde, einen gewissen Antheil zu tragen hatte. So ungerecht dieser Vorzug war, die Gewohnheit eines halben Jahrtausends liess ihn Jedermann so natürlich und selbstverständlich erscheinen, dass selbst die Provinzialen eine Besteuerung Roms als Frevel betrachtet hätten. Galerius war frei von solchen Vorurtheilen; er wies seinen Caesar Severus an, auch die Hauptstadt der Einschätzung zu unterwerfen, die eben damals mit einer Grausamkeit gehandhabt wurde, wie sie selbst unter Diocletian nicht erlebt worden war[1]. Auch gegen die Bürger der Weltbeherrscherin sollten jetzt Geissel und Folter wüthen, um ihnen Geständnisse über ihre Besitzthümer abzupressen. Man wusste, dass schon die Schatzungsbeamten ernannt

  1. Lact. de mort. pers. 23.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 268. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_269.jpg&oldid=- (Version vom 31.1.2023)