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nicht nur, weil er als Bauernsohn für den Stand seiner Väter eine natürliche Vorliebe hegte[1], sondern mehr noch, weil nur ein reicher Bodenertrag ihm den Unterhalt seiner Heere und die Füllung seines geliebten Schatzes möglich machen konnte. Aber dass auch ein gesicherter Rechtszustand für die Wohlfahrt des Staates nöthig ist, blieb ihm immer ein Geheimniss. Geld und Weiber seiner Unterthanen betrachtete er als sein Eigenthum und nahm davon, was ihm gefiel[2]. Niemals hat er sich, wie Constantin oder auch Diocletian, als Vertreter und Vorkämpfer einer Idee gefühlt. Abergläubisch gleich allen Kaisern seiner Zeit suchte auch er den Schutz höherer Mächte für sich zu gewinnen[3], aber ob er unter dem Banner Christi oder der Heidengötter focht, war für ihn nur eine Frage der Opportunität. Die Einheit des Reiches, welche Constantin mit solcher Opferwilligkeit aufrecht zu erhalten suchte, hat er leichten Herzens seiner grösseren Selbständigkeit geopfert; nie hat er gezaudert, wo es die Sache seiner Person und seiner Herrschaft galt, die Grenzen von ihren Vertheidigern zu entblössen, und ihren Schutz durch seinen Mitregenten fasste er sogar als Beleidigung auf, weil dieser dabei auf sein Gebiet übergreifen musste. So war er in jeder Beziehung ein würdiger Genosse des Maximian und Galerius. Der letzte Kaiser, den Diocletian eingesetzt hatte, sollte an Rohheit und Grausamkeit[4], an wüster Genusssucht und selbstischer Gewissenlosigkeit nicht hinter den übrigen zurückstehen.

Doch wie dem immer sein mochte, Constantin konnte seine Mitherrschaft nur durch einen Bürgerkrieg beseitigen und wollte sie daher ertragen, so lange es ging. Nach dem Sturze des Maximinus, während dessen er seine Abrechnung mit den Germanen der Rheingrenze gehalten hatte[5], sandte er einen Vertrauten an Licinius, um die in Mailand unterbrochenen Verhandlungen jetzt zu Ende zu führen. Noch einmal kam er auf die Diocletianische Reichstheilung zurück. Auch nach der Schlacht

  1. Vict. epit. 41, 9.
  2. Anon. Vales. 5, 22; Vict. epit. 41, 8; Euseb. h. e. X, 8, 13; vita Const. I, 52; 55.
  3. Euseb. vita Const. II, 4; 11, 2.
  4. Vict. Caes. 41, 4.
  5. Eumen. Paneg. IX, 21 ff.; Anon. Vales. 5, 13; Zos. II, 17, 2; 3; Zeitschr. f. Rechtsgesch. X, S. 208.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 336. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_337.jpg&oldid=- (Version vom 4.2.2023)