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des Gen.-Lt. Wolmar Wrangel, die höheren Schwedischen Officiere, in erster Linie der commandirende General-Feldmarschall Mardefelt, schon im eigenen Interesse des Heeres, mit Ernst bemüht, die Härten und Lasten, welche der Durchmarsch einer feindlichen Armee stets mit sich bringt, nicht durch Frevelmuth noch drückender werden zu lassen; die Tagebücher Mardefelt’s und Staël’s, welche ehrliche Wahrhaftigkeit athmen, geben dafür um so vollgültigeren Beweis, als ihnen von Brandenburgischer Seite gleichwerthige Zeugnisse nicht entgegengestellt werden können.

Der Feldmarschall hielt strenge Disciplin; die geflüchteten Landbewohner sollten dadurch zur Rückkehr in ihre Wohnsitze bewogen werden[1]. Privateigenthum wurde möglichst geschützt: die geflüchteten Einwohner Nauens hatten ihre Habseligkeiten in die Kirche gebracht; die Schweden stellten Schildwachen davor[2]; Vieh wegzunehmen war verboten; nur Pferde, Korn und Bier wurden mit Rücksicht auf den schlechten Zustand der Armee, welche in unzureichender Ausrüstung ausmarschirt war, requirirt; da in den Gegenden, deren Bewohner mit ihrer ganzen Habe geflüchtet waren, die Pferde des Heeres aus Mangel an Futter fast zu Grunde gingen, griff man zu dem äussersten Mittel, die junge Saat abzumähen oder abweiden zu lassen[3], ein Nothbehelf, zu welchem sich, dem Bericht der Magdeburgischen Einquartirungscommission zufolge, auch die Brandenburgische Cavallerie gezwungen sah[4]. Einige Beispiele strafender Gerechtigkeit bei Uebertretungen dieser Befehle sind überliefert. Soldaten, die um Löcknitz Ackervieh geraubt hatten, wurden gezwungen, dasselbe zurückzugeben[5]; die Bewohner von Zehdenick erhielten ihre von Marodeuren weggeführten Schweine, soweit dieselben nicht schon verzehrt waren, zurück[6]. Als das damals Kursächsische Dorf Briesen geplündert war, wurden mehrere der Thäter standrechtlich erschossen, 8 oder 9 gehängt[7]; 10 Fahrer von der Artillerie hatten zu Brüssow zwischen Löcknitz und Prenzlau eine Kirche erbrochen; vom Pfarrer irgendwelcher schwerer Excesse beschuldigt, wurden 3 von ihnen standrechtlich zum Galgen resp.

  1. Befehl Mardefelt’s an W. Wrangel vom 13. Mai, Mardefelt 11; Staël 39.
  2. Staël 33.
  3. Was den Thieren übrigens schlecht bekam, Staël 33.
  4. Montagsbl. 339.
  5. Mardefelt 10.
  6. Mardefelt 14.
  7. Montagsbl. 298.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 364. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_365.jpg&oldid=- (Version vom 15.2.2023)