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an die Stelle der im 18. Band der Scriptores ganz ungenügend abgedruckten Annales Mediolan. major. eine kritisch gesichtete Handausgabe der Gesta Federici imp. in Lombardia nebst einigen Anhängen setzen, die demnächst erscheinen kann, auch für einen kritisch berichtigten Abdruck der Annalen Lambert’s von Hersfeld nebst seinen übrigen Schriften hat derselbe umfassende Vorstudien gemacht. Durch alle diese mit vollständigem und verbessertem Apparate versehenen Handausgaben wird der Wiederabdruck der vergriffenen Bände eine wirksame Erleichterung erfahren.

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In der Abth. der Leges ist der Druck der von Prof. L. v. Salis besorgten Ausgabe der Leges Burgundionum seinem Abschluss nahe, während der der Handausgabe der Lex Visigothorum von K. Zeumer soeben begonnen hat. Für die Fortführung dieser Arbeiten wird eine erneute Benutzung der Pariser Hss. und damit zugleich eine Reise nach Paris in diesem Herbste nothwendig werden. Das 2. Heft des II. Capitularien-Bandes von Dr. V. Krause befindet sich unter der Presse und ist durch eine Abhandlung im NA. über die Triburer Synode vorbereitet worden. Als einer der erfreulichsten Fortschritte darf es bezeichnet werden, dass von den Constitutiones regum et imperatorum, den deutschen Kaiser- und Reichsgesetzen seit Konrad I., Prof. L. Weiland in Göttingen den 1. Bd., der bis 1291 ungefähr reichen wird, im Ms. nahezu vollendet und der Druckerei übergeben hat. Für die Fortsetzung wird sich derselbe des Dr. J. Schwalm als Mitarbeiters bedienen. Dr. R. Hübner setzt seine Regesten der Gerichtsurkunden als Vorarbeit für eine künftige Ausgabe weiter fort. Von der ältesten Redaction der Consuetudines feudorum wird Prof. L. Lehmann in Rostock eine Handausgabe veranstalten.

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Der Druck der Synoden des Merow. ZA., die unter Leitung des Hofraths F. Maassen Dr. B. Bretholz in Wien bearbeitet hat, geht seinem Ende entgegen und wird in 1 mässigen Bande die Reihe zum Abschluss führen. Vorbehalten bleibt die Ausgabe der Karolingischen Synoden, eine schon lange schmerzlich empfundene Lücke. – Besonders wünschenswerth wäre neben den Synoden und Briefen dieser Zeit eine Zusammenfassung von Staatsschriften, die, obgleich sie von grosser geschichtl. Bedeutung sind, in den Rahmen keiner von beiden Abthh. recht passen wollen, wie der libri Carolini, der auf politische oder kirchenpolit. Fragen bezüglichen Werke Agobard’s, Hraban’s, Hinkmar’s, der Schriften des Bischofs Jonas v. Orléans, der Fürstenspiegel u. s. w.

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In der Abth. Diplomata hatte Hofr. v. Sickel bei seiner Uebersiedelung nach Rom die Ausgabe der Urkk. Otto’s III. grossentheils den Händen des Dr. K. Uhlirz übergeben, der von Dr. W. Erben als Mitarbeiter unterstützt wurde. Eine schwere Erkrankung des Ersteren, die auch jetzt noch keineswegs beseitigt ist, und die Anstellung des Letzteren als Conservator am k. u. k. Heeresmuseum haben der Arbeit unverhoffte Hemmungen bereitet. Dennoch wurde dieselbe von Dr. Erben nach Kräften gefördert und im nächsten Sommer gedenkt v. Sickel persönlich die letzte Hand daran zu legen.

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Indem hiermit der Zeitraum von 911 bis 1002 seinen Abschluss erreicht, bereitet sich nach zwei Seiten hin eine Fortsetzung vor. Prof.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 460. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_461.jpg&oldid=- (Version vom 25.7.2023)