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und namentlich Dänischerseits wurde privatim wie officiell Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, um Friedrich zur Uebergabe einer drohenden Note an seinen Neffen zu vermögen. Allein der Preussische König blieb seinem Nordischen Programm unwandelbar treu und erklärte in ungemein höflichen, aber durchaus ablehnenden Worten, unter den obwaltenden Umständen müsse er eine Declaration von vornherein für „ungenügend“ und „unnütz“ erachten, ganz abgesehen davon, dass er einen derartigen Schritt ohne vorherige Verständigung mit seiner Russischen Bundesgenossin nicht unternehmen könne, eine Verständigung aber jedenfalls eine ziemlich geraume Zeit erfordern werde[1]. Ueberhaupt scheint die Rücksicht auf Russland ihn damals bei allen seinen Entschliessungen sehr wesentlich beeinflusst zu haben[2]; wie er denn auch in Petersburg mit der Versicherung seiner Bundestreue und seiner Bereitwilligkeit zur Leistung der vertragsmässig stipulirten Beihilfe wahrlich nicht geizte[3].

Freilich hielt ihn dies keineswegs davon ab, den Revanchetendenzen der Russischen Kriegspartei im Geheimen entgegenzuarbeiten; so z. B. durch den Befehl an Solms, die Lage in Petersburg nicht noch zu „verschärfen (aigrir)“, sondern „den simplen Beobachter zu spielen“ und, wenn man über die Dänisch-Schwedische Affaire Stillschweigen beobachte, „gleichfalls reinen Mund zu halten“[4]; so ferner durch erneute Versuche, den drohenden Schwedisch-Russischen Conflict durch eine friedliche Intervention des Wiener Hofes beizulegen[5].

  1. Friedrich an die Dänische Königin-Wittwe Juliane, 9. November u. an den Preussischen Gesandten Arnim in Kopenhagen, 21. November. – Vgl. auch Hjelt S. 134.
  2. An Finckenstein schrieb er, 8. November: „La Cour de Pétersbourg me servira de guide dans les mesures à prendre dans cette nouvelle crise“.
  3. Vgl. beispielsweise Friedrich an Solms, 17. November. Hjelt [Beilagen] S. 32 und Smitt II, 188 f. Letzterer nennt übrigens den 21. November als Datum der Depesche.
  4. Friedrich an Solms, 8. November. Hjelt S. 135 Anm. 1.
  5. Am 15. November schrieb er an seinen Wiener Bevollmächtigten Edelsheim: Fürst Kaunitz würde ihn „zu ewiger Erkenntlichkeit“ verpflichten, „si par la médiation de sa Cour ou par un autre bon moyen il peut conjurer l’orage que la révolution de Suède paraît préparer dans le Nord“. Ja, wenige Tage später erklärte er unumwunden, dass nur ein gemeinsames Handeln des Berliner und Wiener Hofes den Ausbruch von Kriegswirren im Norden verhüten könne. Gern wolle er daher auch alle auf Vermeidung
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 131. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_131.jpg&oldid=- (Version vom 12.9.2022)