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Abschnitte, für den die Grundlagen einer zuverlässigeren Darstellung damals nicht fehlten. Wenn der Verfasser die Verlogenheit der Quellen, die er für diesen Abschnitt benutzt hat, nicht durchschaute, so war er ein Schwachkopf; wenn er Geschichten weiter erzählte, die er als verkehrt erkannte, so war er ein Geschichtsfälscher. Wer also Aristoteles als Verfasser der Ἀθηναίων πολιτεία bezeichnet, der erklärt ihn damit für einen Schwachkopf oder für einen Geschichtsfälscher.

Dass Aristoteles die Wahrheit mit Bewusstsein entstellt habe, ist die Ansicht von Nissen, der auch Herzog zuzuneigen scheint. Nissen nimmt an, Aristoteles habe die Politeia im Auftrage und für den Gebrauch Alexander’s geschrieben; in ihr mache sich das doppelte Bestreben geltend, einerseits sich dem Könige durch Unwahrheiten einzuschmeicheln, andrerseits ihm einige Wahrheiten beizubringen, die er ohne diesen Zusatz von Lüge nicht vertragen hätte. Wenn man durch diese Annahme alle vorhandenen Anstösse beseitigen wollte, so würde sie eine Reihe weiterer Hypothesen nöthig machen, indem man in jedem einzelnen Falle erklären müsste, weshalb Aristoteles so oder so gelogen hätte. Zu solchen Hypothesen würde man sich entschliessen, wenn Nissen seine Ansicht bewiesen hätte. Aber er hat sie nicht einmal wahrscheinlich gemacht. Sie bildet die Spitze eines Gebäudes von Hypothesen, das nicht eben auf festem Fundamente ruht. Dass die Politieen im Auftrage des Königs gearbeitet worden seien, geht aus den von Nissen selbst beigebrachten Zeugnissen nicht hervor.

Trotzdem ist der Scharfsinn, den Nissen auf diese Frage verwandt hat, durchaus nicht verschwendet, auch abgesehen von den werthvollen Ergebnissen, die im einzelnen gefunden sind. Sein Versuch ist der erste, die gegen die Echtheit erhobenen Bedenken, die andere mit Entrüstung zurückwiesen, durch eine positive Erklärung zu erledigen. Dieser Versuch gipfelte in gewagten Hypothesen; aber in solche Hypothesen wird sich jeder verstricken, der sich der vielleicht unerwünschten, aber zwingenden Consequenz entziehen will, dass die Ἀθηναίων πολιτεία nicht von Aristoteles verfasst ist.

F. Cauer.     


Das Geburtsjahr Kaiser Heinrich’s VII. Nach der gewöhnlichen Annahme wurde Heinrich VII. am 12. Juli 1262 zu Valenciennes geboren; der Ort wurde bestimmt durch eine Urkunde Heinrich’s VII. vom 5. März 1311[1], das Datum nach der Angabe des

  1. Bertholet, Histoire de Luxembourg, t. V p. 101 des preuves: in mansione – – – sita in parochia S. Nicolai oppidi Valenchienis – – – in qua nativitatis originem sumpsimus.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 146. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_146.jpg&oldid=- (Version vom 25.2.2023)