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auch Friedrich nicht kommen werde. Als die Gesandten jedoch von ihrer Forderung nicht abwichen und ohne den Ausgleich mit einem Worte zu erwähnen, abreisten[1], da musste er seinen schlimmsten Verdacht betreffs der Binger Einigung bestätigt glauben. Der Markgraf war nach seiner Meinung mit den übrigen gegen ihn verschworen und dachte nicht im Ernste daran, die ihm entgegengestreckte Hand zu ergreifen. Diese Meinung war berechtigt, wenn sie auch nicht ganz richtig war. Es ist daher verständlich, dass Sigmund dem Grafen von Oettingen, der bald darauf in Friedrich’s Namen weitere Verhandlungen anbot, die Alternative stellte: entweder lässt der Markgraf vom Bunde und liefert den Bundesbrief aus, oder er mag sich jede weitere Mühe sparen[2]. Dieser Forderung konnte Friedrich nicht entsprechen und antwortete mit jenem Briefe, in dem er leugnet, dass der Vertrag etwas dem Könige Feindliches enthielte und sich auf den Wortlaut der Artikel beruft[3]. Die Versöhnung war damit gescheitert und der diplomatische Kampf zwischen beiden begann von neuem. Erst im Jahre 1426, nachdem ihn der Bund gegen Pommern im Stich gelassen hatte, der Herzog von Sachsen abgefallen und die Hoffnung auf die Polnische Krone verschwunden war, machte Friedrich seinen Frieden mit Sigmund. Damit war der Binger Kurverein in seiner ersten wie in seiner zweiten Fassung zu Grabe getragen.

Eine urkundliche directe Nachricht, dass diese zweite Fassung im Juli 1424 zu Mainz entstanden sei, liegt zwar nicht vor, aber ich hoffe, im Vorstehenden bewiesen zu haben, dass diese Annahme alle bisherigen Schwierigkeiten beseitigt.

Die früheren Erklärungsweisen kommen dabei, soweit sie berechtigt sind, zur Geltung. A war ein Geheimvertrag, B unter Umständen auch für fremde Augen bestimmt, A wurde kassirt und durch B ersetzt, B endlich trägt fälschlich das Datum des Binger Tages, es ist rückdatirt.

Zum Schluss noch einige Worte über die Bedeutung und die Tragweite des Binger Kurvereins.

Droysen hat in seiner Vorliebe für grosse Principien auch die Handlungsweise der Kurfürsten als von idealem Schwunge

  1. RTA VIII, Nr. 311.
  2. RTA VIII, Nr. 360, S. 425.
  3. Vgl. oben S. 213 f.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 209. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_222.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)