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2 Bürger ergänzt wurde, so begreift es sich vollkommen, wenn die Ordensgebietiger vor ihrer Abreise aus Konstanz mit Unwillen auf die grossen Kosten hinweisen, die dem Orden vergeblich erwachsen sind[1]. Kommen doch zu dem sonstigen Verbrauch noch die bereits besprochenen Geschenke an den Papst und die Kardinale hinzu! Weiter war es nöthig, gleich den Polen durch Gaben an hervorragende weltliche Grosse sich Freunde zu verschaffen[2]. Drittens beanspruchten die Boten, welche die Verbindung mit Preussen und Deutschland aufrecht erhielten, Geld[3], ganz abgesehen von der schon erwähnten Reise nach Paris, für die der Procurator drei Vertreter mit 1000 Kronen ausrüstete[4]. Endlich wollten noch die Summen bestritten sein, die an die Advocaten als den juristischen Beistand des Ordens zu zahlen waren[5]. Ihr Honorar schwankt ausserordentlich; der Procurator spricht in seinem Rechenschaftsbericht 1417 von 20 und 100 Gulden[6], in einem Briefe aus dem Jahre 1418 von 1000 Gulden[7].

Ueber die Art, wie der Procurator diesen Verpflichtungen nachkam, geben uns ebenfalls seine eigenen Briefe in erster Linie Auskunft, da auf seinen Schultern, wie wir erfahren haben[8], die Last ruhte, die Vertretung des Ordens im Namen des Hochmeisters mit dem Nothwendigen zu versehen. – Um die Schwierigkeiten, welche dem Procurator aus dieser Aufgabe erwachsen sollten, zu begreifen, ist es nöthig, einen Blick auf das System zu werfen, durch das der Orden seine Geldgeschäfte[WS 1] abwickelte.

Den Handel leiteten 2 Ober-Beamte, die Grossschäffer von Marienburg und Königsberg, deren Aufgabe es war, die Producte Preussens oder der hinterliegenden Gebiete nach andern Ländern zu versenden. Im Ausland, wo der Orden Schäffereien hatte, suchten die Lieger diese Waaren zu verwerthen. Unter diesen Liegern hat man sich entweder abgesandte Bevollmächtigte der Grossschäffer oder Geschäftsfreunde vorzustellen, welche die Producte nach ihrem Gutdünken verkaufen, andere dafür nach Preussen senden und – hierauf kommt es bei uns in

  1. Foliant C. S. 104.
  2. Bunge V S. 46 Nr. 1994; Schbl. I a Nr. 90.
  3. Schbl. I a Nr. 121.
  4. Schbl. II Nr. 27.
  5. Schbl. II Nr. 20 u. 35.
  6. Schbl. I a Nr. 121.
  7. Schbl. I a Nr. 137.
  8. Vgl. oben S. 231.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Geldgeschäffe
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 223. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_236.jpg&oldid=- (Version vom 9.3.2023)