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[d. h. Wormditt] uffnemen“[1]. Aehnlich vom 6. Nov. 1418 aus Mantua[2]: „ich habe den glauben alhie gantz verloren umb der bozen beczalunge, die die euwern czu Flandern thun[3]“. Wie Wormditt klagt auch sein Nachfolger in der Procuratur, Johann Tiergart[4], darüber. Sowohl Januar 1421 wie 1422 muss er dem Hochmeister melden, dass er kein Geld oder höchstens gegen Pfand geborgt bekommt, selbst von denen nicht, mit welchen er bisher in Geschäftsverbindung gestanden.

Beleuchten wir nun durch einige Beispiele, wie weit die Hülfsmittel der Gebietiger reichten, zu denen nach unserer obigen Auseinandersetzung der Procurator seine Zuflucht nehmen konnte[5]. Um Unterstützung für die Gesandtschaft in Konstanz wurden der Deutschmeister, die Landkomture von Elsass und Botzen angegangen. Erfolg hatte man nur bei dem Deutschmeister Konrad von Egloffstein und dessen Nachfolger Dietrich von Wittershausen[6]. Zwar befanden sich weder Egloffstein[7] noch Wittershausen in der Lage, eine Summe von 6000 Gulden[8] zur Verfügung stellen zu können; aber der letztere ermöglichte es wenigstens dem Procurator, die dem Papst Martin V. geschenkten silbernen Gefässe baar zu bezahlen[9]. Auch im übrigen that er nach dem

  1. Schbl. I a Nr. 80.
  2. Schbl. I a Nr. 139.
  3. Schbl. I a Nr. 139.
  4. Vgl. oben S. 235; Schbl. I Nr. 95 u. 130.
  5. Die finanziellen Verpflichtungen der nicht Preussischen Gebietiger für den Hochmeister waren folgende: Von den 12 Balleien, die dem Orden in Deutschland gehörten, waren nur 4 – die sogenannten Kammer-Balleien – Oesterreich, Botzen oder an der Etsch, Koblenz und Elsass zu regulären Leistungen verpflichtet, während die 8 andern: Thüringen, Hessen, Franken, Utrecht, Alten-Biesen, Lothringen, Sachsen und Westfalen nicht zu Geldbeiträgen vom Hochmeister herangezogen werden konnten. Ebenso wenig wie die Landkomture dieser 8 Gebiete war der Deutschmeister dem Haupt des Ordens oder seinen Organen eine finanzielle Unterstützung schuldig. Dagegen war es üblich, auf des Hochmeisters Bitte ihm eine Beisteuer sowohl an Geld wie Truppen zur Verfügung zu stellen. Vgl. Voigt, Geschichte des Deutschen Ritterordens in seinen 12 Balleien in Deutschland Bd. I (citirt mit „Voigt, Balleien“) S. 184, 185, 187, 223.
  6. Egloffstein stirbt am 3. Oktober 1416; Wittershausen ist Deutschmeister bis 1420; sein Nachfolger wird Eberhard von Saunsheim, der sein Amt 23 Jahre bekleidet, vgl. Voigt, Balleien S. 654 u. 655.
  7. Egloffstein hatte, wie wir uns erinnern, schon 1415 zu Gunsten des Procurators eine Anleihe von 8000 Gulden gemacht, vgl. oben S. 244.
  8. Schbl. 98 Nr. 36; Schbl. XXII a Nr. 28.
  9. Schbl. I a Nr. 82.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 233. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_246.jpg&oldid=- (Version vom 9.3.2023)