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Deshalb bitte ihn Küchmeister „schicket euch mit allen euwern gebitiger und ouch mit allen andern, die ir vormoget, czu desem krige, went wir uns mit allen unser gescheften ouch dorczu schicken“[1]. Ja, am 26. März forderte der Hochmeister noch Söldnerführer auf, nach Preussen aufzubrechen.

Und in der That schien diese Schwarzseherei gerechtfertigt zu sein. Die Ausgleichsconferenz zu Gniewkowo[2] im April 1419 blieb völlig vergeblich. Mit erneutem Eifer wendete sich deshalb der Hochmeister an seine auswärtigen Hülfsquellen. Am 7., 17., 18., 31. Mai ergingen Briefe an die verschiedensten Adressen: Gebietiger und Söldnerführer[3]. Einzelne wie Pomekau, Polentz und der Deutschmeister wurden ersucht, zwischen dem 20. und 30. Juni in Preussen einzutreffen.

König Sigismund’s Eingreifen, das um dieselbe Zeit erfolgte, verschlimmerte nur die Lage; denn der Hochmeister glaubte ihn als alleinigen Schiedsrichter ablehnen und die Mitwirkung des Papstes fordern zu müssen[4]. In denselben Tagen, als Sigismund, durch diese Zurückweisung aufgebracht, die Unterstützung des Ordens geradezu verbot, am 13. Juni erging vom Hochmeister an den Deutschmeister, die Komture von Elsass, Thüringen und Sachsen und an Söldnerführer der stricte Befehl, sich „von stedan mit allen“ aufzumachen[5]. Einen Monat später, am 12. Juli, also einen Tag vor Ablauf des Waffenstillstandes, trat der Hochmeister der von Jagiello verbreiteten Nachricht entgegen, „das dy schelunge – – gancz beygelegit und gefredet sey – – und das nymand bedorffe tzu dinste noch tzu hulffe reithen“. Den Deutschmeister, der noch immer keine Nachricht gegeben, forderte er auf, mitzutheilen, wann er in Preussen eintreffe[6].

Diesmal schien wirklich das Schwert die Entscheidung geben zu sollen. 5 Tage, vom 14. bis 18. Juli, standen sich die Heere, freilich kampflos, gegenüber[7]; erst am 19. Juli erkannte der Hochmeister Sigismund allein als Schiedsrichter an

  1. Ebd. S. 52 Nr. 87.
  2. Voigt VII, 344–7; Codex dipl. Warmiensis III, 543 Nr. 542.
  3. Schbl. XXI Nr. 43; Bunge V Nr. 2318; H. M. Reg. 1417–19 S. 73 Nr. 132; S. 74 Nr. 133.
  4. Voigt VII, 348–55.
  5. H. M. Reg. 1417–19 S. 70 Nr. 126 u. 127.
  6. H. M. Reg. 1419–22 S. 111 u. 113.
  7. Voigt VII, 351 etc.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 246. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_259.jpg&oldid=- (Version vom 9.3.2023)