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Hochmeister und der Landkomtur von Oesterreich wandten sich an den Herzog Albrecht von Oesterreich[1] und nicht umsonst. Dieser bezahlte die schlimmsten Gläubiger und übernahm den Juden gegenüber für die andern Schulden Bürgschaft[2].

Aehnlich wie in Wien sah es in der Ballei Botzen aus. Der 1416 neu mit ihrer Verwaltung betraute Friedrich von Wickerau[3] fand bei seinem Ritt durch das Gebiet, dass die Nahrungsbestände auf den einzelnen Häusern dürftig seien[4]. Doch nicht genug damit, die Gebäude waren baufällig, die Einkünfte um ¼ geringer geworden und wegen der hohen Steuern an weltliche und geistliche Herrn von Schulden belastet[5].

Die Geldnoth des Hochmeisters führte sogar zu Plänen, welche empfindlich in die Organisation des Ordens eingriffen. Vor dem 17. August 1420 erhielt der Landkomtur zu Alten-Biesen, Ivan von Curtenbach, folgende Vollmacht: „die ballie czu Elsays[6] an broder Eberhart v. Saunsheim, gebitiger czu Dutschen landen, und an das gebite czu bringhen und czu ewigen daghen bey yme und alle syne nahkomelinghe desselben gebietes czu bliben von al sulcher schulde, als wir dem gebietiger und gebiete czu Dutschen landen schuldig syn[7]. Ivan kam diesem Befehl nach, trat mit dem Deutschmeister in Verhandlung und gelangte zu einem vorläufigen Abschluss. Es war zu erwarten, dass man auf den Widerstand der Gebietiger der Ballei Elsass stossen würde, die um der Schulden Küchmeister’s willen schwerlich eine Aenderung ihrer rechtlichen Stellung zum Hochmeister[8] über sich ergehen zu lassen geneigt sein würden. Deshalb bat auch der Comtur von Biesen den Hochmeister, die

  1. H. M. Reg. 1419–22 S. 197 u. 222.
  2. Voigt, Balleien 486.
  3. Voigt, Balleien S. 626, 669.
  4. Schbl. 105 Nr. 195.
  5. Schbl. 105 Nr. 192. Voigt, Balleien 492.
  6. Die Landkomturei Elsass war für die Gewährung von 60 000 Gulden an den Deutschmeister seitens des Hochmeisters Konrad Zöllner von Rotenstein (1382–1390) den Befugnissen des Deutschmeisters entzogen und zur Kammer-Ballei gemacht worden. Trotz der Versuche des Deutschmeisters Konrad v. Eglofstein (1396–1416; vgl. Voigt, Balleien S. 654) war sie in diesem Verhältnisse zum Hochmeister geblieben. 1420 beginnen obige neue Verhandlungen; vgl. Voigt, Balleien 225, 582.
  7. Schbl. 103 Nr. 13.
  8. Voigt, Balleien S. 229.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 254. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_267.jpg&oldid=- (Version vom 9.3.2023)