Seite:De DZfG 1892 08 276.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Macht in Italien auszudehnen. Zukunftspläne, die Erwerbung von Parma, Piacenza und Toscana betreffend, spielen da hinein. Gerade aber die Savoyischen Prätensionen konnte und wollte man in England nicht fallen lassen; es entsprach seiner Politik, im Mittelmeere einen ganz ergebenen Verbündeten zu besitzen, als Gegengewicht zwischen Habsburgischer und Bourbonischer Ueberlegenheit.

Im Februar 1713 sieht sich darum Karl VI. genöthigt, auch in dieser Frage nachzugeben; Sinzendorf erhält bereits Instructionen für den Fall, dass Spanische Gesandte zum Congresse kämen; auch „der geweste Churfürst“ und der Savoyer müssten wohl das „königliche Tractament und Titulatur“ erhalten[1]. Man war noch Mitte März 1713 in Wien fest entschlossen, alle diese Bedingungen anzunehmen und Frieden zu schliessen. Da erhielt Sinzendorf am 13. März den Besuch des zweiten Englischen Bevollmächtigten, des Bischofs von Bristol, der ihm mitzutheilen kam, dass Ludwig XIV. es für gut befunden habe, neue Bedingungen vom Kaiser zu heischen, ohne welche er in die Unterzeichnung des Friedens nicht willigen könne.

Als hauptsächlich stellten sich darunter zwei Forderungen dar: Garantien, dass der Kaiser seine Herrschaft nicht auch über Mantua, Comacchio und Mirandola ausdehnen werde und eine Entschädigung an den Kurfürsten Max Emanuel für die angebliche Verletzung des Ilbesheimer Vertrags durch den Kaiser[2]. Auch noch anderes, was man in Wien schon als abgethan betrachtet hatte, wurde wieder vorgebracht: so die Ausstattung der Fürstin Orsini mit einer kleinen Herrschaft, eine eventuelle feierliche Renuntiation auf Spanien; von einer Auslieferung der Toscanischen Küstenplätze, von Porto Longone (sie befanden sich noch in Spanischem Besitze) an den Kaiser wird nichts erwähnt, für den Kaiser lästige Titelfragen werden aufgeworfen[3]. Bis zum 1. Juni wolle sich Ludwig XIV. an diese Bedingungen gebunden erachten: der Kniff, der 1697 so gute Dienste geleistet hat, wird abermals angewendet. Neue Verhandlungen beginnen

  1. Kaiserl. Weisungen vom 25. Febr. u. 4. März 1713, W. S. A.
  2. Der Vertrag war am 7. Nov. 1704 zwischen dem Römischen König Joseph und der Kurfürstin Therese Kunigunde geschlossen worden; s. Dumont VIII, 163.
  3. Sinzendorf’s Bericht vom 15. März 1713, W. S. A. F.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 263. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_276.jpg&oldid=- (Version vom 8.3.2023)