Seite:De DZfG 1892 08 302.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

zum Abschluss des Friedens führen sollte. Eine Woche, die allerdings noch stürmische Gespräche, heftige Auseinandersetzungen sehen sollte: machte ja Villars, wie ihm befohlen, nochmals alle Anstrengungen, um auch die anderen Wünsche Ludwig’s XIV. durchzusetzen, freilich vergeblich. Denn Contades hatte bereits in Stuttgart dem Prinzen zugestehen müssen, oder vielmehr dieser hatte es in ausserordentlich geschickter Weise dem Marquis entlockt, dass, jene erwähnten Forderungen ausgenommen, keine weiteren den Frieden aufhalten dürften. Doch nur zu natürlich, dass ein Mann wie Prinz Eugen auf diese Eröffnung hin nicht ein Haar breit mehr aus Freundschaft für Villars nachgegeben hat. Noch einmal musste auch wegen jener drei Punkte ein Courier an Ludwig XIV. abgeschickt werden, der aber schon am 6. März eine günstige Antwort brachte[1]; sofort wird am Abende noch das Friedensinstrument neuerdings durchgelesen und corrigirt und am nächsten Morgen 7 Uhr nach mühsamer Nachtarbeit unterzeichnet.

Mit ungewöhnlicher Befriedigung durfte Prinz Eugen auf die gethane Arbeit zurückschauen: er hatte mit ausserordentlichem Geschicke seinem Herrn und Kaiser bereits aufgegebene Positionen wieder erobert. Allerdings Landau blieb verloren, aber das Aequivalent für Freiburg, als welches man bereits die Schleifung der Werke von Kehl und Altbreisach hatte zugestehen wollen[2], war nach dem ersten Wiener Entwurfe in der Erhaltung der Befestigung von Fort Louis festgesetzt worden. Der in Wien so warm ersehnte Austausch Baierns gegen die Niederlande war nicht verhindert; Art. XVIII besagte: wenn der Kurfürst von Baiern es für gut finden sollte, seine Staaten gegen andere auszutauschen, wird der König sich dem nicht widersetzen[3]. Die Ausstattung der Princesse ist nicht bewilligt worden. In der Baierischen und Italienischen Frage hat der Kaiser vollinhaltlich gesiegt[4]. Hier

  1. Eine Antwort, die selbst wegen des Art. XXXI den kaiserlichen Wünschen durch Hinzufügung einiger vieldeutiger Worte Rechnung trägt.
  2. Conf.-Prot. vom 23. Jan. 1714.
  3. Das Friedensinstrument ist abgedruckt bei Courcy II, 572–88; dann Feldzüge Prinz Eugens XV, 568–83.
  4. Vettor Zane findet gerade in der Art der Regelung derselben: dass dadurch kein neuer Krieg entstehen dürfe (Art. XXX–XXXI), dass diese Fürsten dem Kaiser völlig ausgeliefert seien. Bericht vom 31. März.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 289. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_302.jpg&oldid=- (Version vom 10.3.2023)