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Minister durch den Französischen Geschäftsträger auf dem Laufenden erhalten worden waren[1]. Besonders auszustellen fand man in London am Friedenstractate, dass des Herzogs von Savoyen nicht ausdrücklich Erwähnung geschehen sei; auch die Nichtberücksichtigung der protestantischen Interessen des Reichs wurde da getadelt. Man schmeichelte sich aber in England, alle diese Dinge auf dem stattzuhabenden Congresse erörtern und ändern zu können. Mr. Whitworth wurde als Gesandter dazu designirt[2]. Lord Strafford hat sich dann auch im Haag eifrig bemüht, die Generalstaaten zum Anschlusse an diesen Schritt zu bewegen, aber ohne Erfolg[3]. Auch die Reise Whitworth’s nach der Schweiz blieb resultatlos, da die kaiserlichen Gesandten die gleich näher zu erwähnenden Beschlüsse der Wiener Conferenz, keine fremden Bevollmächtigten beim Congresse zuzulassen, getreulich befolgt haben[4].

Am 13. März hatte sich dann die Wiener Conferenz nochmals mit der Friedensangelegenheit zu beschäftigen, sie beschloss die Ratification gleichfalls zweisprachig – Lateinisch und Französisch – wie eben das Friedensinstrument abgefasst war, auszustellen[5] und dieses selbst ganz der Reichsversammlung mitzutheilen, zugleich mit dem ersten Französischen Friedensprojecte, weil daraus am besten zu ersehen sei, wie viel in der Unterhandlung erreicht worden. Auch den auswärtigen Mächten sei der geschlossene Friede zu notificiren; man wollte ursprünglich den Residenten Hoffmann in England einige Worte hinzufügen lassen, wodurch den Engländern ihr „spöttliches Verfahren füglich hette vorgerupfet werden sollen“, hat das aber weislich dann unterlassen in der Erwägung, dass das doch nichts nützen, im Gegentheile die Englische Nation nur überflüssig irritiren würde[6].

  1. Bolingbroke, Corresp. II, 626.
  2. Hoffmann 4. Mai, ebda.
  3. Heems’ Berichte vom 17. März, 14. u. 24. April 1714, ebda.
  4. Sie berichten speciell am 6. Juli, dass sie die Anfrage der Französischen Collegen, ob Whitworth erscheinen und an den Sitzungen theilnehmen dürfe, auf das entschiedenste abgelehnt hätten. W. S. A. F.
  5. Um etwas Nebensächliches zu erwähnen: brauchte man für das Friedensinstrument eine „silber und verguldete Capsul, goldene Schnur, sammete Libell“; dafür und für das Einbinden, sowie für ein blechernes Futteral wurden 17 Gulden gezahlt an die kais. Hofkammer 17. März 1714.
  6. Conf.-Prot. vom 13. März.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 291. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_304.jpg&oldid=- (Version vom 10.3.2023)