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von den beiden eroberten Festungen nicht das Oesterreichische Freiburg, sondern das Deutsche Landau gefordert hat, obwohl der Besitz eines festen Platzes auf dem rechten Rheinufer strategisch von grosser Bedeutung hätte sein müssen, ebenso darin, dass er zugab, dass Max Emanuel ohne Sardinien sich zufrieden geben musste, aber allerdings mit der Oberpfalz, die ohne Entschädigung dem kaisertreuen Kurfürsten von der Pfalz ebenso wie sein Rang, wieder weggenommen wurde.

Als Resultat dieser vergleichenden Untersuchung lässt sich unbedenklich der Satz aufstellen: Kaiser Karl VI. hat durch den Erfolg bewiesen, wie er Recht gehabt hat, den Frieden von Utrecht nicht abzuschliessen; allein der Erfolg bezieht sich lediglich nur auf die neuen und alten Erblande, während das Reich damit schlechter fuhr. Es muss jedoch abermals betont werden, dass der Kaiser sicherlich nicht zum Bewusstsein dieser Thatsache gekommen ist. Wenn er auch begründete Ursache hatte, mit den Reichsfürsten zu zürnen wegen allzu schwacher Unterstützung im letzten Kriege und wenn auch die Gereiztheit darüber in mancher Aeusserung der Wiener Conferenz herauszufühlen ist, hat er doch in vollem Bewusstsein seiner Verantwortung und Pflichten gehandelt und fand sein Verhalten durch den Erfolg gerechtfertigt. Dass dieses Bewusstsein durch seine Hinneigung zu Spanien, zu nicht-Deutschem Wesen, zu Träumen von der Wiederherstellung einer Habsburgischen Weltmonarchie verdunkelt worden ist, darf nicht von unserem heutigen nationalen Standpunkte aus beurtheilt werden.



Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 297. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_310.jpg&oldid=- (Version vom 10.3.2023)